Hallo,
ich wollte einmal fragen, ob bei Eigentümern auch das Mietrecht zählt. Grund ist folgender:
Die Überbewohner machen unter anderem öfters lautstarke Musik und diesbezüglich wurde schon beim Vermieter Beschwerde eingereicht, nachdem man bei einer persöhnlichen Nachfrage diesbezüglich beleidigt wurde und keine Besserung eintrat?
Man selbst ist Eigentümer - zählt hier das Mietrecht auch für uns? D.h. muss ich mit dem Mieter reden oder mit dem vermieter?
Hallo,
Ansprechpartner ist immer der Eigentümer, denn nur der hat ein Vertragsverhältnis mit dem Mieter.
Eine auf Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme sich beziehende Aussprache ist eigentlich sinnvoll, aber nicht immer möglich.
MfG suver
Hallo,
ich wollte einmal fragen, ob bei Eigentümern auch das
Mietrecht zählt.
Bei einer Eigentümergemeinschaft (EG) zählt das dafür zuständige Recht.
Vieles ist frei und wird in der Eigentümerversammung entschieden. Ruhestörung gehört nicht dazu. Der Verwalter der EG kann aber im Auftrag aktiv werden.
Das Mietrecht zählt nur zwischen den vermietenden Eigentümer und dem M. Das Zivilrecht gilt natürlich für alle.
Grund ist folgender:
Die Überbewohner machen unter anderem öfters lautstarke Musik
und diesbezüglich wurde schon beim Vermieter Beschwerde
eingereicht, nachdem man bei einer persöhnlichen Nachfrage
diesbezüglich beleidigt wurde und keine Besserung eintrat?
Man selbst ist Eigentümer - zählt hier das Mietrecht auch für
uns? D.h. muss ich mit dem Mieter reden oder mit dem
vermieter?
Der Geschädigte sollte die Abhilfe beim Eigentümer suchen, ggf. über die Eigentümergemeinschaft.
Der Eigentümer kann so zum Handel gezwungen werden.
Der Geschädigte sollte seine Beeinträchtigungen beweisen können…
IdR sind dieser Umwege für viele Geschädigte zu mühsam. Es sind aus diesem Grunde schon Leute aus einer Eigentümergemeinschaft ausgeschieden…
weil es einfacher war einen neuen ruhigen Ort zu finden. Ob es dort dann so bleibt? Nicht ohne Grund gibt es Leute die auf ein ein Eigenheim schwören. Aber selbst da gibt es Nachbarn…