Zählt Grundwehrdienst zur Betriebszugehörigkeit?

Zählt die Zeit des Grundwehrdienstes zur Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Betrieb?

Puh, da kann ich leider nicht helfen.

Wenn Du beim Bund bist bitte den Sozialberater kontaktieren.

Sorry

Gruß Chris

Im Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG steht dazu in §5:

„(2) Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.“

Grüße,
Christian