Eine schwangere Bekannte von mir hat vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Jetzt war sie ca. 2 Wochen im Krankenhaus. Jetzt würde sie gerne wissen, ob der Krankenhausaufenthalt in die normalen Kranktage mit eingerechnet wird. Also in die 6 Wochen, die der Arbeitgeber zahlt.
Hallo icebabe, der Krankenhausaufenthalt zählt in jedem Falle mit, die Krankschreibung erfolgt in diesem Fall durch das Krankenhaus.
Gruß
Bruder
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hm. von Arbeitsrecht hab ich keine Ahnung
Hallo,
meines Erachtens zählt der Krankenhausaufenthalt zu den 6 Wochen. Bin mir eigtl. ziemlich sicher.
Gruß,
Holger
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