Hallo sehr geehrte Mitglieder.
Mich interessiert, ob bei Beendigung eines befristeten Vertrages durch Schwangerschaft die Mutterschutzzeiten (6 Wo vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) die Anzahl der verbliebenen Urlaubstage verlängern?
Genauer gesagt: befr. A`Vertrag endet genau zum Ende der Mutterschaftsfrist, d. h. am 30.09.2011. Werden für dei Berechnung der Urlaubstage 9 Monate (einschl. September) herangezogen, obwohl der Mutterschutz am 20.06.2011 anfängt?.
Danke für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
I.M.
Hallo,
ich weiß es nicht ganz genau. Was ich weiß ist, dass man während des Mutterschutzes definitiv Anspruch auf Urlaub hat. Wie das dann bei einem befristeten Verhältnis ist weiß ich nicht. Ich geh aber davon aus, dass das dann auch so ist. Allerdings hast du ja quasi nicht mehr die Chance diesen Urlaub im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses zu nehmen, so dass ich mir auch vorstellen kann, dass er dann verfällt…??? Genaueres kann ich dir leider auch nicht sagen.
LG
Hallo,
die Fehlzeiten aufgrund Mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeit. Ebenso die Mutterschutzfristen!
Auch während dieser Zeiten entstehen Urlaubsansprüche!
Wünsche dir alles gute!
Lg Pia
ja…zeitraum bis 30.09. ist entscheidend.
Gruß,