Hallo,
ich schreibe gerade eine Bewerbung und habe dort folgende Formulierung geschrieben:
Zu meinem Aufgabenbereich zählt/zählen vor allem die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und deren verwaltungsrechtliche Betreuung.
Jetzt meine Frage: heißt es dort zählt oder zählen? Ich würde ja auf zählt tippen, da danach keine Aufzählung folgt, aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Patrick