ich schreibe gerade eine Bewerbung und habe dort folgende Formulierung geschrieben:
Zu meinem Aufgabenbereich zählt/zählen vor allem die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und deren verwaltungsrechtliche Betreuung.
Jetzt meine Frage: heißt es dort zählt oder zählen? Ich würde ja auf zählt tippen, da danach keine Aufzählung folgt, aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Es heißt: Zum Bereich gehört die Bearbeitung,
weil danach keine Aufstellung verschiedener Arbeiten folgt.
Es bleibt beim Singular - und deren bezieht sich ja noch auf die Bearbeitung.
Zu meinem Aufgabenbereich zählt/zählen vor allem die
Bearbeitung von Genehmigungsverfahren und deren
verwaltungsrechtliche Betreuung.
„Zählen“ ist zunächst einmal auf jeden Fall richtig, denn das Subjekt besteht hier aus zwei Teilen - der Bearbeitung und der Betreuung. Es gibt allerdings eine Reihe Ausnahmeregeln, wenn das Subjekt als Einheit verstanden werden kann.
In deinem Beispielsfall hat das Subjekt ein gemeinsames Artikelwort („die“) und quasi auch ein gemeinsames Attribut („von enehmigungsverfahren“). Deswegenb kann man hier die Regel „Die Subjektteile sind durch ein gemeinsames Bestimmungswort eng miteinander verbunden“ gelten lassen und auch „zählt“ schreiben.
Kurz: Beides ist richtig, „zählen“ vielleicht ein bißchen richtiger. Ein Sprachpedant vom Stile „ich trinke kein Glas - sondern nur das, was drin ist“ würde wahrscheinlich „zählt“ als „falsch“ bekritteln - kommt also drauf an, für wen der Satz bestimmt ist.