Hallo,folgender Fall. Herr A hat zu Lebzeiten sein gesamtes Vermögen an Frau B übertragen. Dies war vor 3 Jahren. Vor einen halben Jahr erbt Herr A selber Summe X. Zählt dieses Erbe zu der Schenkung von Frau B vor 3 Jahren hinzu, oder greift die gesetzl. Erbfolge.Danke
Die „Übertragung des ges. Vermögens“ muß aufgrund eines schriftlichen Vertrages erfolgt sein, in welchem das Vermögen irgendwie benannt worden ist. Wenn nein, dann muß der Wille der Beteiligten „ermittelt“ werden. Notfalls und ersatzweise wird der vermutliche Wille einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt.