Zählt Stiefvater bei Bafög-Berechnung?

Hallo,
mein Sohn hat im Juni 2007 sein Abi gemacht, geht vom 1.10.07 - 30.06.08 zum Bund und hat bereits die Zulassung für Technomathematik an die Uni Karlsruhe bekommen. Er wird dort zum WS 2008 beginnen.

Ich bin in erster Ehe verheiratet, aber nicht mit dem Vater meines Sohnes. Vom Vater meines Sohnes habe ich noch nie Unterhalt gesehen und hatte ab dem 4. Lebensmonat meines Sohnes auch keinen Kontakt mehr, da er es vorgezogen hat, nach Spanien zu verschwinden (die Behörden konnten ihn nicht finden).

Frage:
Das Bafög berechnet sich doch nach dem Einkommen „der Eltern“. Und demzufolge nach nur meinem Einkommen? Hat das Einkommen meines Mannes damit wirklich nichts zu tun? Wenn das so stimmt, hätte mein Sohn nämlich gute Chancen, Bafög zu erhalten.

Danke im Voraus für Ihre /Eure Antworten!

MfG

Tina Bark

Hallo Tina,

mein Sohn hat im Juni 2007 sein Abi gemacht, geht vom 1.10.07

  • 30.06.08 zum Bund und hat bereits die Zulassung für
    Technomathematik an die Uni Karlsruhe bekommen. Er wird dort
    zum WS 2008 beginnen.

schön sowas. Finde ich als Mutter :smile:

Vom Vater meines Sohnes habe ich noch nie
Unterhalt gesehen und hatte ab dem 4. Lebensmonat meines
Sohnes auch keinen Kontakt mehr, da er es vorgezogen hat, nach
Spanien zu verschwinden (die Behörden konnten ihn nicht
finden).

Trotzdem sollte dieser Vater irgendwie im BAFöG-Antrag auftauchen. Sonst kommen die wirklich auf die Idee, den Stiefvater zur Kasse zu bitten. Auch wenn nach meiner Kenntnis überhaupt keine Unterhaltspflicht besteht.

Frage:
Das Bafög berechnet sich doch nach dem Einkommen „der Eltern“.
Und demzufolge nach nur meinem Einkommen? Hat das Einkommen
meines Mannes damit wirklich nichts zu tun? Wenn das so
stimmt, hätte mein Sohn nämlich gute Chancen, Bafög zu
erhalten.

Also: Den Vater (Name und „Adresse unbekannt“) angeben und Dich. Und wenn das Studentenwerk mehr haben will, nicht ohne Fachberatung weitermachen.

Gruß, Karin