zähne gebort- regressverfahren?

wann müssen zähne gebort werden , und wann gilt es als „kunstfehler“ ?

ich hatte nachdem meine spange wegkam ( dazu muss man sagen, dsas ich zu dem zeitpunkt auch an bulimie litt was meine zähne ganz schön mitgenommen hat) an ca 6 zähnen weiße flecken an den zähnen ( laut meiner jetzigen zahnärztin hätte sowas mit flouriden behandelt werden müssen und nicht gebort werden) . meine damalige zahnärztin hat die zähne angebort und mir füllungen drauf gegeben, welche zum teil gerade mal 4 wochen hielten…an 2 backenzähnen wurden kunststofffüllungen gegen amalgan ausgetauscht wo 4 jahre später eine wurzelbehandlung fällig war weil meine zähne unter den füllungen vollkommen zerfressen waren :frowning:

meine jetzige zahnärztin meine jetzt, dass das gar nicht sein könnte ( was sich aber mit fotos belegen lässt die nachdem die spange abkam belegen lässt) und ich ein regressverfahren starten sollte, weil meine zähne seit der aktion echt müll sind-. sollte ich das machen?

Schwierig zu sagen, laney!

Erstens hat Deine jetzige Zahnärztin schon mal nicht recht, wenn sie sagt, daß man die weißen Flecken mit Fluoriden hätte behandeln sollen. Jedenfalls wären sie damit nicht weggegangen. Wer weiß, womit sie sonst etwas danebenliegt?

Wenn Du es wirklich probieren willst, such Dir einen Anwalt - am besten einen Fachanwalt für Medizinrecht. Der wird eine Abschätzung versuchen, ob sich ein Schadenersatzverfahren lohnt. Als Klägerin mußt Du beweisen, daß Du geschädigt worden bist. Das wird ohne Gutachter nicht gehen.

Was so eine Erstberatung beim Anwalt kostet, sagen sie Dir vielleicht im ‚Recht‘-Brett hier in www.

Kai

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