Hallo liebe wwwler,
Also was könnte man in einem Solchen Fall machen:?
Legende:
Arnold = Arbeitnehmer (Derzeit angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma)
ZAF = Zeitarbeitsfirma 
Firma = Kunde von der ZAF (Arnold ist seit 2 Monaten dort hin entliehen)
Nun zum Fall Beispiel:
Arnold ist seit 4 Monaten bei einer ZAF beschäftigt.
Seit 2 Monaten ist Arnold in einem Unternehmen (Firma) bei dem es ihm echt gut gefällt und die (Firma) ist auch mit ihm zu frieden und will ihn Übernehmen. Arnold ist verdammt glücklich da er dann 350 € mehr im Monat Netto hat.
Jetzt erkündigt sich (Firma) nach den Übernahme Konditionen und wird von der ZAF gleich abgeblockt und die ZAF sagt zur (Firma) das dies erst nach 6 Monaten geht!
(Firma) ist deshalb etwas genervt, haupt Grund wird aber bestimmt auch die Ablöse sein. Keine Ahnung???
(Firma) erzählt Arnold das (Firma) ihn erst ab 01.12.2009 einstellen kann da die ZAF Arnold nicht frei gibt.
Arnold ist stink sauer, weil er nur ärger mit der ZAF hat und will endlich weg.
Nun Fragt sich Arnold was kann er machen damit ihn die ZAF frei gibt?
Ideen?
Also meine Meinung dazu ist folgende:
- Zitat aus dem GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Somit verstößt das was die ZAF macht gegen das Grund Gesetz oder sehe ich da was falsch?
Hallo,
Jetzt erkündigt sich (Firma) nach den Übernahme Konditionen
Was für Schnarchtüten sind denn das? Die Übernahemebedingungen werden jedem Entleiher bei Vertragsabschluss u.a. mitgeteilt. Nach denen braucht man sich also nicht extra bei der ZAF erkundigen.
und wird von der ZAF gleich abgeblockt und die ZAF sagt zur
(Firma) das dies erst nach 6 Monaten geht!
Da hat wohl ‚‚Firma‘‘ oder Arnold was falsch interpretiert. Das geht sicher auch jetzt schon, nur eben nicht ohne Ablösezahlung. Und die darf die ZAF - völlig zu recht - mit dem Entleiher vereinbaren.
(Firma) erzählt Arnold das (Firma) ihn erst ab 01.12.2009
einstellen kann da die ZAF Arnold nicht frei gibt.
Mag ja sein, dass ‚‚Firma‘‘ nicht das AÜG kennt, aber die ZAF kennts ganz sicher.
Nun Fragt sich Arnold was kann er machen damit ihn die ZAF
frei gibt?
Er kann ganz normal kündigen. Er ist ja kein Sklave der ZAF.
Zitat aus dem GG
Dieses Zitates bedarf es gar nicht.
Zitat aus dem AÜG:
‚‚Unwirksam sind: … 3. Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/4422/a61118.htm
Das Unterstrichene ist eher das Problem an der Sache. I.d.R. wird vereinbart, dass der Entleiher den Leiharbeiter eben erst nach einer bestimmten Entleihzeit (im obige Fall 6 Monate) provisionsfrei übernehmen kann. Irgendwo will ja auch die ZAF an der Sache was verdienen. Wenn die ‚‚Firma‘‘ Arnold jetzt einstellt, ist die Vermittlungsgebühr fällig.
Somit verstößt das was die ZAF macht gegen das Grund Gesetz
oder sehe ich da was falsch?
Das siehst du falsch.
MfG