Hallo zusammen,
bin gerade jetzt in der Situation von der zag die Kündigung erhalten zu haben. Was mich allerdings stutzig macht,ist die Frist. Ich habe dort am 15.06.12 angefangen und erhielt am 12.12.12 den Anruf,dass ich raus bin. Also 3 Tage vor Ende der Probezeit. Im Vertrag steht,dass sich die Frist bei Neueinstellung auf einen Tag verkürzt. Was heisst das denn genau? Hatte nämlich seit Montag eine neue Einsatzfirma und vorher ne Andere,in der ich 5 Monate am Stück war. Heisst DAS Neueinstellung???
Nun habe ich den Brief per Einschreiben erhalten und dort steht ‚fristgerecht zum 27.12.‘ Heißt das jetzt,dass in der Frist bereits die Std.vom AZK verrechnet sind (ca.60),oder dürfen die das ohne Hinweis darauf nicht? Kriege ich denn meinen restlichen Anspruch tatsächlich erst am 21.01.2013 und wäre das rechtlich i.o.? Einen Einsatz habe ich jetzt nicht mehr,aber freigestellt bin ich auch nicht. Wie verhalte ich mich denn jetzt richtig. Will denen doch keine Angriffsfläche bieten und schon gar keine Vertragsstrafe zahlen müssen. Ich habe mir nämlich nichts zu Schulden kommen lassen. Kann mir jemand von euch helfen??? Wäre super von euch.
Eure Sandra