Zahlbar "rein netto"

Tach an alle.

Vorweg: Ich weiß, dass der Gesamtbetrag, korrekterweise nicht „brutto“, sondern „inkl. xx% MwSt.“ zu nennen, und zwar inklusive aller Bestandteile und unter Unterlassung nicht abgesprochener Abzüge innerhalb vereinbarter Fristen, hilfsweise: umgehend zu zahlen ist.

Ein Unternehmer schreibt an seine Kundin, eine nahe Verwandte einer Verwandten von mir, folgend aussehende Rechnung:

1 m² Holzbretter geliefert 200,-
4 Arbeitsstunden Einbau a 50,00 200,-

NETTO: 400,-
19% MwSt. 76,-

BRUTTO 476,-

Zahlbar in 10 Tagen rein NETTO.

Meine Schwiegermutter ist jetzt der Meinung, sie müsse jetzt nur die 400,- überweisen, weil der Unternehmer doch schrieb, rein NETTO (und auch nicht innerhalb, sondern in 10 Tagen, aber das ist hier Nebensache) sei das zu entrichten. Zwar frag ich mich, ob sie in ihrem Leben noch nie eine Rechnung bezahlt hat und das nicht an Naivität grenzt, andererseits ist eine so missverständliche Formulierung natürlich eine Steilvorlage für Angeblich-Naive oder andere Spitzfinder.

Ist nach der Gesetzgebung eine solche Formulierung nach Netto/Brutto eigentlich zulässig?
Wir haben mal gelernt, dass Netto und Brutto die Masse einer ware ohne und mit Verpackung bezeichnet und ein Betrag heißt dann entweder „Zuzüglich xx% MwSt.“ oder „inkl. xx% MwSt.“
Ich frage nur interessenhalber, weil es hier schon einen kleinen Familienkrieg gibt.

Hallo,

die Formulierung ist natürlich Mumpitz. Richtig wäre: zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Kann einem aber auch klar sein, wenn man in seinem Leben schon einmal

Naja, wenn man drei Brötchen kauft, gibt es auch keine Rechnung. Da wird der Betrag gesagt und gut ist’s. Und da man als Bürger eigentlich wissen muß, daß die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag draufkommt, gibt es hier wenig Raum für Interpretationen - eigentlich.

Gruß
C.

Um konkreter zu werden:
§ 14 UStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) (Absatz 4)
und
§ 14a UStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Alles, klar, danke.
Ich frag mich, ob in den 30 Jahren, in denen die rechnungslegende Firma existiert, noch niemand sonst über diese Formulierungen gestolpert ist oder ob meine Schiegermutter sich bisher vor dem Bezahlen noch nie eine Rechnung genauer angeschaut hat. Ich stehe gegen eine Front des Besserwissens. "Da steht NETTO, also zahl ich NETTO. "

Die drei Brötchen: Im Regelfall bekommst du einen Bon ausgedruckt, der den Zahlbetrag und den Betrag oder den Steuersatz der darin enthaltenen Steuer ausweist (Kleinbetragsrechnungen).
Für einen Döner bekomme ich nie eine Rechnung oder Bon - aber das ist jetzt eine ganz andere Geschichte.

Servus,

mein Brötchenbeschaffer hat diese Formulierung bewusst für einen bestimmten Kundenkreis beibehalten (Landwirte aus einer eher konservativen Gegend, die als Kundenstamm eines übernommenen Betriebes mit übernommen worden sind), um nicht als Allesneumacher dahergerumpelt zu kommen und damit mehr zu verderben als zu verbessern, und das hindert einzelne Kandidaten umgekehrt nicht daran, erstmal bloß das Entgelt ohne USt zu überweisen. Bis zur ersten Zahlungserinnerung, und dann beschwert sich keiner, sondern der fehlende Betrag ist innerhalb von zwei Tagen an Land.

Auch die Schwiegermutter wird sich nicht auf weitere Diskussionen einlassen, wenn die Mahnungen eintrudeln, die ihr sicher gegen die Ehre gehen werden.

Schöne Grüße

MM

Ich hätte die Formulierung der Rechnung auch als freundliches Angebot zur Steuer- und Bürokratievermeidung verstanden… :thinking:

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Sind Gewerbetreibende, die man über die Rechte und Pflichten, die ein solcher Status mit sich bringt, von Haus aus nicht gesondert belehren muss. Ob sich die Buchhalter in deiner Gegend wirklich über ein paar zusätzliche Buchungen und Mahnaufwände freuen, kann ich dir nicht beantworten - hier ist so etwas höchst nervig und kostbar.

Meine Schwiegermutter hingegen ist eine Privatperson. O-Ton: „Aber wenn’s die Fa. Huckel & Puck doch extra noch so drauf schreibt! Vielleicht gilt das mit der Mehrwertsteuer nicht für uns!“.

Da schaut unser Finanzminister ein bissl dumm in die Röhre.
Eigentlich musst du eine Quittung verlangen sonst bist du mitschuldig am Steuervergehen.

meint ohne Skonto fuer vorzeitige Zahlung

Servus,

das sind sie nicht.

Die Mutter aller Gliederungen der Einkunftsarten ist § 2 Abs 1 EStG, wo man sehen kann, dass ein Landwirt genauso wenig ein Gewerbetreibender ist wie ein Maler, ein Arzt oder ein Privatier, der seine Altersvorsorge in Betongold und ein paar Fonds angelegt hat.

Das kommt ein bissel drauf an, wie man sich organisiert. Eine Zahlungserinnerung mehr rauszuhauen, kostet mich einschließlich Porto rund 1,50 - 2,00 €, und niemand kann mir weismachen, dass er nicht täglich Arbeitszeit in diesem Wert unproduktiv verbringt. So what?

Das Verbuchen der Bank besteht für mich vor allem im Betätigen der Enter-Taste (bei gleichzeitigem konzentriertem Beobachten, was ich da eigentlich mache), nicht ganz in der Kadenz des MG 42, aber nicht weit davon. So what?

Du wirst möglicherweise überrascht sein, wie still Deine Schwiegermutter plötzlich wird, wenn sie die erste Mahnung in den Händen hält. Wie gesagt - es gibt haufenweise Leute, denen das gegen die Ehre geht.

Wenn es ihr am Allerwertesten vorbeigeht, muss sie dann halt den Mahnbescheid abwarten. Dann wirz halt bissi teurer.

Schöne Grüße

MM

Echt jetzt?

In Italien ja - aber in der AO, im OWiG und im StGB finde ich keine Quelle dafür. Wo muss ich denn da suchen?

Schöne Grüße

MM

Ich meinte im genannten Fall „moralisch“ mitschuldig. Natürlich gibt es keine Bonmitnahmepflicht für Kunden. in D.

Servus,

es gibt auch keine Bonausgabepflicht - der Döneronkel kann den Bon, sobald er gedruckt ist, auch selber gleich wegwerfen. Es reicht, wenn er dem Kunden den Zettel anbietet.

Was hier eine Rolle spielt, ist § 146a AO, hinter dessen Wortgestrüpp sich die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse in der Dönerbude verbirgt.

§ 148 AO ist meines Erachtens bewusst so vage formuliert, damit mit dieser Knebelvorschrift für kleine Gewerbebetriebe, die von einem frühpensionierten Hauptschullehrer erfunden worden sein könnte, nicht ganze Gewerbszweige stillgelegt werden.

Schöne Grüße

MM

Mag deine Schwiegermutter Wikipedia?

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[quote=„Aprilfisch, post:10, topic:9486044“]

Gut. Dann sind sie keine. Dann sind Landwirte unbedarfte Dorftrottel, für die die Hauptschule ein höherer Bildungsweg ist und die von Rechtsgeschäften grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Servus,

sind sie genauso wenig wie Schiffslotsen, Hebammen, Rechtsanwälte und Kontrabassisten, obwohl diese Berufe auch nicht als Gewerbe ausgeübt werden. Sie können aber, wenn sie denn wollen, im Steuerrecht von einigen Erleichterungen und Vereinfachungen profitieren, die Gewerbetreibende nicht bekommen, und sie werden von Geschäftspartnern häufig in ständiger Übung anders behandelt als jene - vgl. Abrechnung gelieferter Ware durch den Empfänger per Gutschrift.

Die besondere Behandlung von Unternehmern der Land- und Forstwirtschaft im Umsatzsteuerrecht führt übrigens dazu, dass Landwirte mit Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug genau gleich viel am Hut haben wie die besprochene Schwiegermutter.

Und was tut Gott? Sie kommen trotzdem prima damit zurecht.

Schöne Grüße

MM

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Jetzt hast du’s mir aber richtig gegeben.

Meine Schwiegermutter hat noch nicht einmal Internet, trotzdem sie noch lange nicht alt ist.

Gaanich! Ich habe doch erst die Instrumente gezeigt!

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