Zahlbar sofort, wann ist sofort noch erfüllt

Guten Tag,
Auf Rechnungen, insbesondere von Speditionen und Paketdienstleistern hat sich eingebürgert als Zahlungsfrist:
zahlbar sofort ohne Abzug
zu verlangen.
Gleichzeitig werden Finanzierungskosten z.B. 5% berechnet, die man bei „Zahlung sofort“ abziehen kann.
In den meisten Verträgen werden Zahlungsziel eindeutiger definiert, aber es gibt auch Rechnungen die ausser „sofort“ nichts weiter terminieren. Was heiß das jetzt, ist sofort auch noch nach 3 Tagen erfüllt, oder 10, oder 30?

Nach der Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, gerät der Schuldner einer Geldforderung mit der Zahlung in Verzug, wenn der Betrag angemahnt wurde.
Ohne Mahnung wenn die Bezahlung verweigert wird, automatisch nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder am in der Rechnung genannten Zahlungstermin.
Infos dazu: § 286 BGB

Du wurdest doch schon öfter gebeten, nicht zu antworten, wenn du die Antwort sowieso nicht weißt. Wieso kannst du dich nicht daran halten? Hier wurde nach Fälligkeit bzw. dem Begriff „sofort“ gefragt, nicht nach Verzug.

Sofort heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Das ist natürlich eine Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich ist sofort eben sofort. Man geht jetzt gleich los und überweist das Geld.

Levay

Ohne gesonderte deutliche Kennung oder Vereinbarung gelangt man erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug. Dies jedoch automatisch. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung ist nicht mehr erforderlich um in Verzug zu kommen.

Sofort ist aber nicht wirklich eine Frist oder ein fester Zahlungstermin. Sofort kann 3 Minuten später Überweisung zur Bank bringen sein. Was ist dann, wenn er den Betrag nach 3 Tagen überweist? Dann ist es also in Verzug?

Bitte nicht ausfallend werden, Levay. Ist doch nicht nötig.
Der Verzug ist nun mal hier der maßgebliche Begriff. Ein „sofort“ ist nicht präzise genug definiert. Eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen verursacht keinen Schaden.

Ergänzung
Hallo,

Ohne gesonderte deutliche Kennung oder Vereinbarung gelangt
man erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug. Dies jedoch
automatisch. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung ist nicht
mehr erforderlich um in Verzug zu kommen.

so weit so richtig, „dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.“

BGB § 286 (3) http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Wenn also kein dementsprechender Vermerk auf der Rechnung ist kommt es nicht zum Verzug (wenn der Schuldner wie gesagt Verbraucher ist)!

Gruß
Wawi

Noch mal: Es geht hier nicht um die Frage des Verzugs, sondern um die der Fälligkeit. Mir ist klar, dass du als jemand, der nicht vom Fach ist, Schwierigkeiten hast, hier zu differenzieren; gerade deswegen wirst du aber ja auch gebeten, dich mehr zurückzuhalten. Ich poste doch auch nicht ständig im Medizinforum oder bei Liebe & Sex oder wie das heißt, denn von alledem habe ich keine Ahnung!

Bitte nicht ausfallend werden, Levay. Ist doch nicht nötig.

Ich bin nicht ausfallend geworden.

Der Verzug ist nun mal hier der maßgebliche Begriff.

Nein, ist er nicht.

Ein
„sofort“ ist nicht präzise genug definiert.

Doch: es gibt keine Frist, die Zahlung muss SOFORT erfolgen. Ist doch ganz einfach.

Eine Zahlung
innerhalb von 30 Tagen verursacht keinen Schaden.

???

Levay

Die Klausel ist völlig überflüssig. Denn die sofortige Fälligkeit ergibt sich schon aus dem Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html

Wer da noch sagt, das sei nicht genau genug, na ja… Lassen wir das :smile:

Mit der Frage des Verzugs hat das alles nichts zu tun.

Sofort heißt unverzüglich (Palandt § 271 R. 10). Der Gläubiger muss nicht oder nur in engen Grenzen warten. Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist: Sofort heißt eben sofort. Jetzt gleich.

Levay

Ich poste doch auch nicht ständig […] bei Liebe & Sex oder wie das :heißt, denn von alledem habe ich keine Ahnung!

D :smiley: :smiley:

Das tut mir ja schon etwas leid für Dich. Aber irgendwann ist immer das erste Mal :smile: Auch Du wirst noch die/den Richtige/n finden :stuck_out_tongue:

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Hallo Levay,

Sofort heißt unverzüglich (Palandt § 271 R. 10).

Also ohne Verzug („unverzüglich“ = synonym für „ohne Verzug“). (Etwas mit der Sache zu tun scheint es also doch zu haben:wink:

Zur weiteren Erläuterung:
„zahlbar“ : a) kann mit Zahlung bedacht werden / b) muss mit Zahlung bedacht werden.
Begrifflich liegt bei Rechnungen die gerundive Notion b) vor.

Jemand muss also etwas tun. Tut er es nicht, handelt er zuwider oder hält etwas rechtswirksam Verlangtes nicht ein. In diesem Fall entzöge er sich in der Zeit der schuldtilgenden Handlung auf die Zahlbarkeit.

Der Gläubiger muss nicht oder nur in engen Grenzen warten. Ich weiß :nicht, was daran so schwierig ist: Sofort heißt eben sofort. Jetzt :gleich.

Ein Schuldner, der im angesprochenen Fall die Zahlung erst am nächsten Tag erledigt, hat der Zahlbarkeit deiner Auffassung nach also nicht entsprochen.

Das ist schon erstaunlich!

Aber unabhängig davon:
Kannst oder willst du die Frage des Ausgangsposters nicht beantworten?

Papa zum Kind: „Du kommst jetzt sofort nach Hause, jetzt gleich!“
Kind zum Papa: „Ja, ok, bis morgen also. Tschüs“

Schönen Abend
Boris

Sofort heißt unverzüglich (Palandt § 271 R. 10).

Also ohne Verzug („unverzüglich“ = synonym für „ohne Verzug“).
(Etwas mit der Sache zu tun scheint es also doch zu haben:wink:

Ja, wenn man das sprachwissenschaftlich betrachten möchten. Verzug im Rechtssinne ist in § 286 BGB definiert; hier ist die Fälligkeit nur eine Vorfrage und nur eine Bedingung von mehreren. Wer bei Fälligkeit nicht leistet, gerät damit nicht automatisch in Verzug.

Jemand muss also etwas tun. Tut er es nicht, handelt er
zuwider oder hält etwas rechtswirksam Verlangtes nicht ein. In
diesem Fall entzöge er sich in der Zeit der schuldtilgenden
Handlung auf die Zahlbarkeit.

Absolut zutreffend, nur was soll uns das sagen?

Ein Schuldner, der im angesprochenen Fall die Zahlung erst am
nächsten Tag erledigt, hat der Zahlbarkeit deiner Auffassung
nach also nicht entsprochen.

Genau genommen ist es eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine ganz feste Grenze. Wieso aber mehrtägiges Zuwarten „sofort“ sein sollte, leuchtet mir beim allerbesten Willen nicht ein.

Kannst oder willst du die Frage des Ausgangsposters nicht
beantworten?

Habe ich das nicht? Die Frage war, was „sofort“ ist. Dazu steht selbst im Palandt nicht mehr, als ich hier gesagt habe.

Levay

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Noch mal ganz deutlich
Wenn in einer Rechnung steht, der Betrag sei sofort fällig, dann

  1. ist das nur die Wiederholung dessen, was ohnedies im Gesetz steht,

  2. bedeutet das so viel wie „ohne schuldhaftes Zögern“, und

  3. gerät man NICHT dadurch in Verzug, wenn man sich nicht daran hält, denn der Verzug setzt die Erfüllung des ganzen Tatbestands des § 286 BGB voraus.

Levay

Ich noch mal :smile:
Hallo!

Leider war meine Antwort gestern doch nicht so passend. Es geht in diesem speziellen Fall ja doch nicht um die Frage der Fälligkeit, sondern um eine andere: Der Kunde, der „sofort“ bezahlt, kann 5% vom Preis abziehen. Damit ist die Klausel keine bloße Wiederholung dessen, was in § 271 BGB steht, sondern sie ist dogmatisch betrachtet das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages (§ 145 BGB). Dieses Angebot nimmt man an (§ 147 BGB), indem man die Zahlung „sofort“ vornimmt.

Streng genommen ist die Frage, was unter „sofort“ zu verstehen ist, damit keine solche der Gesetzesauslegung als vielmehr eine solche der Vertragsauslegung nach §§ 157, 133, 242 BGB. Was unter „sofort“ zu verstehen ist, ist aus der Sicht eines gleichsam „objektiven“ Dritten an Stelle des Kunden zu verstehen. Was muss der bei verständiger Würdigung unter dem Begriff „sofort“ verstehen?

Da nun aber das Gesetz den Begriff „sofort“ verwendet, kannst du davon ausgehen, dass die meisten Juristen im Zweifel diese Vertragsauslegung an die Gesetzesauslegung anlehnen. Damit ist „sofort“ eben dasselbe wie in § 271 BGB, nämlich: „unverzüglich“. Und „unverzüglich“ meint nun wiederum „ohne schuldhaftes Zögern“.

Eine apodiktisch richtige Antwort, was „sofort“ ist, kann dir keiner geben. Es ist aber ganz sicher verfehlt, hier von Fristen auszugehen. „Sofort“ soll gerade keine Frist sein. Sofort heißt eben: jetzt, gleich, ohne Zuwarten. Wenn die Sache am Tag X geliefert wird, dann sollte die Überweisung nach meinem Dafürhalten am selben Tag, allerspätestens am nächsten auf den Weg gebracht werden.

Levay

ich möchte hier einfach mal ganz am Fragethema vorbei Levay ein Kompliment aussprechen der auf dieses Post sich jeglichen Kommentar erspart hat

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, stimmt. Das gehört besser hierhin:
http://www.german-bash.org