Zahle für PKV und BKK zu gleich ----> für PROFIS

Hallo zusammen,

vor ca 1 Jahr habe ich bei der DKV eine PKV abgeschlossen und bei meiner BKK nicht gekündigt…

Kann man sich in Deutschland doppelt versichert sein ?

Kann man auf ganz blöd machen und sagen, dass man 3 Jahre in Folge gar nicht genug verdient hat (obwohl ich´s habe) und deshalb gar nicht in die Parameter gepaßt habe ?

Bekomme ich von der BKK oder der DKV die mon.Beiträge wieder, die ich zu viel gezahlt habe (Doppeltbelastung) ???

Ab März 2010 gehe ich auf jeden Fall in die DKV = PKV da ich mich selbständig mache und über einen Freund einen Haustarif zu Kampfkonbditionen bekomme…

Freue mich auf Eure Hilfe

Hallo fastgood 1887:

Da kann ich leider nicht so richtig weiterhelfen!
Mit der Änderung der PKV-Richtlinien hat sich so Einiges verändert. Allerdings war (!) es immer so, dass bei einer Doppelversicherung (gleiches Risiko, nichts anders) immer die Versicherung gilt, die die älteren Rechte hat. Sollte deine PKV bessere Leistungen anbieten, dann wird’s sicher schwierig.
Ich würde das Problem bei der DKV (da willst du ja endgültig hin) offen ansprechen! Denk’ bei dem angebotenen Kampfpreis aber dran, dass die PKVn sehr abgespeckte Basisversicherungen mit mageren Leistungen anbieten, die nicht besser sind als eine GKV.
Gruß Herku

Hallo,

da fehlen mir echt die Worte.

Sei mir nicht böse, aber eine Antwort zum Besch… bekommst Du von mir hier
nicht!!

Trotzdem guten Rutsch

Hallo werter wer-weiss-was-Teilnehmer!

Ihre konkreten Fragen: a) Ja man kann doppelt versichert sein, allerdings ist das lediglich eine theoretische Möglichkeit. Zum einen müssten Sie über drei Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben, um sich für die PKV zusätzlich zu qualifizieren, dann die BKK nicht kündigen und drittens für beide Vers. die Beiträge abgeführt haben. Aber das macht keinen Sinn, doppelt zu bezahlen, es sei denn man möchte sich die Mitgliedschaft in der einen oder anderen Versicherung sichern, da bald mit niedrigerem Einkommen zu rechnen ist und man die Voraussetzung dann nicht mehr erfüllt.

b) Ob Sie die Beiträge zurück bekommen, kann nur durch Versuch beantwortet werden. Wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, dürfen Sie darauf wohl kaum hoffen. Und selbst ohne Leistungsnutzung ist das eine reine Kulanz-Frage, verpflichtet ist weder die eine noch die andere Versicherung dazu, wenn sie mit beiden rechtsgültige Verträge haben.

Wenden Sie sich an die eine oder an beide Versicherungen und schildern Sie ihr Problem. Ob ehrlich oder unter Hinweis auf zu niedriges Durchschnittseinkommen müssen Sie für sich beantworten. Ich würde immer unter Vermeidung falscher Angaben daran gehen und dabei versuchen überzeugend zu sein.

Sie können auch noch in einem Rechtsberatungsforum einen Anwalt für kleines Geld fragen, wie ihre rechtliche Position ist. Ich habe gute Erfahrungen mit 123recht.net.

Es kommt ja vor, dass wohlhabende Leute vergessen, wo sie überall Konten haben bzw. was sie alles so mit ihren Mitteln finanzieren. Falls Sie dazu gehören, benötigen Sie ein gutes Programm zur Finanz- und Vermögensverwaltung oder einen guten und vertrauenswürdigen Berater, der ihre Finanzen gelegentlich durchforstet und Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Nur sollten sie diesem keinerlei Vollmachten erteilen, denn jedes Vertrauen kann enttäuscht werden.

Ich bedaure, dass ich in Ihrem Fall keine klareren Auskünfte geben kann.

Mit besten Grüßen für das neue Jahr.
artor28