Hallo werter wer-weiss-was-Teilnehmer!
Ihre konkreten Fragen: a) Ja man kann doppelt versichert sein, allerdings ist das lediglich eine theoretische Möglichkeit. Zum einen müssten Sie über drei Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben, um sich für die PKV zusätzlich zu qualifizieren, dann die BKK nicht kündigen und drittens für beide Vers. die Beiträge abgeführt haben. Aber das macht keinen Sinn, doppelt zu bezahlen, es sei denn man möchte sich die Mitgliedschaft in der einen oder anderen Versicherung sichern, da bald mit niedrigerem Einkommen zu rechnen ist und man die Voraussetzung dann nicht mehr erfüllt.
b) Ob Sie die Beiträge zurück bekommen, kann nur durch Versuch beantwortet werden. Wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, dürfen Sie darauf wohl kaum hoffen. Und selbst ohne Leistungsnutzung ist das eine reine Kulanz-Frage, verpflichtet ist weder die eine noch die andere Versicherung dazu, wenn sie mit beiden rechtsgültige Verträge haben.
Wenden Sie sich an die eine oder an beide Versicherungen und schildern Sie ihr Problem. Ob ehrlich oder unter Hinweis auf zu niedriges Durchschnittseinkommen müssen Sie für sich beantworten. Ich würde immer unter Vermeidung falscher Angaben daran gehen und dabei versuchen überzeugend zu sein.
Sie können auch noch in einem Rechtsberatungsforum einen Anwalt für kleines Geld fragen, wie ihre rechtliche Position ist. Ich habe gute Erfahrungen mit 123recht.net.
Es kommt ja vor, dass wohlhabende Leute vergessen, wo sie überall Konten haben bzw. was sie alles so mit ihren Mitteln finanzieren. Falls Sie dazu gehören, benötigen Sie ein gutes Programm zur Finanz- und Vermögensverwaltung oder einen guten und vertrauenswürdigen Berater, der ihre Finanzen gelegentlich durchforstet und Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Nur sollten sie diesem keinerlei Vollmachten erteilen, denn jedes Vertrauen kann enttäuscht werden.
Ich bedaure, dass ich in Ihrem Fall keine klareren Auskünfte geben kann.
Mit besten Grüßen für das neue Jahr.
artor28