Zahlen bis zum

Moin moin, stellt Euch vor da gibt es ein junges Ehepaar. Na ja, nicht mehr wirklich  Jung
aber bereits mit 20 geheiratet.
Der Mann Diabetiker mit vielen Problemen, jetzt ist er auch noch Blind.
Die Frau sagt - ich kann nicht mehr und reicht die Scheidung ein.
wie das halt so ist im Leben.
Dazu mal meine Frage: Wie lange und unter welchen Umständen muß die Dame für Ihren Ex zahlen?
Bis zum Sankt Nimmerleins Tag?
Oder ist nach einer gewissen Zeit Ende in Sicht und Schluß?

Hallo,

Moin moin, stellt Euch vor da gibt es ein junges Ehepaar. Na
ja, nicht mehr wirklich jung
aber bereits mit 20 geheiratet.
Der Mann Diabetiker mit vielen Problemen, jetzt ist er auch noch Blind.
Die Frau sagt - ich kann nicht mehr und reicht die Scheidung ein.
wie das halt so ist im Leben.
Dazu mal meine Frage: Wie lange und unter welchen Umständen muß die Dame für Ihren Ex zahlen?
Bis zum Sankt Nimmerleins Tag?

Der ja beim beschriebenen Krankheitsverlauf vielleicht nicht mehr so lange hin ist? Vielleicht gibt es dann Witwenrente?

Oder ist nach einer gewissen Zeit Ende in Sicht und Schluß?

Kommt erstmal drauf an, wieviel Einkommen sie hat und wieviel der Ex. Mit Arbeitsaufnahme dürfte es beim Ex dünne aussehen. Dafür gibt es dann ja eventuell eine Rente, wobei sich die beiden Exen ohnehin die gemeinsam erworbenen Anwartschaften teilen.
Ansonsten sind solche Fragen kaum pauschal. Da dürfte ein Fachanwalt die bessere Anlaufstation sein. Der kennt dann nicht nur die aktuelle Gesetzeslage und Rechtssprechung, sondern auch die ganz konkreten Details, die für eine Bewertung notwendig sind.

Grüße

Der ja beim beschriebenen Krankheitsverlauf vielleicht nicht
mehr so lange hin ist? Vielleicht gibt es dann Witwenrente?

Wenn sie geschieden ist? Wohl kaum.

Der ja beim beschriebenen Krankheitsverlauf vielleicht nicht
mehr so lange hin ist? Vielleicht gibt es dann Witwenrente?

Wenn sie geschieden ist? Wohl kaum.

Noch nie was Geschiedenen-Witwenrente gehört…?!

Noch nie was Geschiedenen-Witwenrente gehört…?!

Achja, richtig. Die sollte sie schnell in Anspruch nehmen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Noch nie was Geschiedenen-Witwenrente gehört…?!

Achja, richtig. Die sollte sie schnell in Anspruch nehmen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Hallo,
Du hast den verlinkten Artikel gelesen?
Da gibt es nämlich eine paar Voraussetzungen:
die erste wäre: die Ehe muss vor dem 1.7.1977 geschieden sein!
auf die anderen gehe ich gar nicht mehr ein.

Gruß von TrixiMaus

Du hast den verlinkten Artikel gelesen?
Da gibt es nämlich eine paar Voraussetzungen:
die erste wäre: die Ehe muss vor dem 1.7.1977 geschieden sein!
auf die anderen gehe ich gar nicht mehr ein.

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Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

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