Zählen Einnahmen aus einem Hausverkauf bei der Familienversicherung?

Ich habe vor 15 Jahren das Haus meiner Eltern geerbt und es bis dato vermietet. Meine Frau ist berufstätig und ich habe nur ca 350 Euro monatlich an Miete aus dem Haus, somit bin ich Familienversichert.
Nun will ich das Haus an meinen Sohn verkaufen, hierzu habe ich 2 Fragen:

  1. Ist bei einer einmaligen Zahlung diese für die Familienversicherung schädlich oder nicht?

  2. Falls der Verkauf auf 12 Raten im Jahr erfolgt, wäre diese dann auf das Gesammteinkommen hinzu zu rechen oder wie wäre es bei einer Rate pro Jahr?
    Danke im Vorraus.

Ich würde mal sagen: Nein!
Hier handelt es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen. Sondern um den Verkauf einer Privatsache. Du musst ja auch nicht mehr Krankenversicherung zahlen, wenn Du Dein Auto verkaufst. Die Summe ist da nicht ausschlaggebend. Anders sieht es da mit den Einnahmen aus den Zinsen aus die Du dann aus dem Geld bekommst. Aber da ist ja derzeit auch nicht viel zu erwarten also bleibt es wieder beim Alten.
Frag aber vor dem Verkaufen mal einen Steuerberater. Seinem Sohn das Haus verkaufen ist Steuerlich nicht unbedingt vorteilhaft. Da gibt es so einen kleinen, aber legalen Trick mit Übergeben und dann immer wieder größeren Geldgeschenken vom Sohn. Funktioniert aber nur, wenn wirklich gegenseitiges Vertrauen da ist. Vertrag darf da nämlich keiner geschlossen werden. Aber wie gesagt, ein Steuerberater wird Dir das unter vier Augen schon richtig verklickern.

Gruß
Kleiner Racker

Hallo,

nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV ist entscheidend, wie das Finanzamt diese Angelegenheit einschätzt. Wenn das Finanzamt entscheidet, dass die Summe oder ein Teil davon unter „Einkünfte“ im Steuerbescheid auftaucht, wird es für die Krankenkasse relevant. Wenn die Einnahmen aber nur maximal 3 Monate im Jahr erzielt werden, sind die Einkünfte für die Krankenkasse irrelevant (da unregelmäßig).

Gruß
RHW

Hallo Kleiner Racker,
vielen, vielen Dank für die kompetente Antwort!
Liebe Grüße
Reiner Schumacher

Hallo RHW,
ich danke Ihnen herzlich für die ausführliche Antwort, insbesondere für die Angaben der Gesetzstellen.
Der Hinweis zu den 3 mal pro Jahr ist für mich ideal.
Mein Sohn kann mir dann jährlich einen Betrag als Rare zahlen.
Vielen, vielen Dank!
Liebe Grüße
Reiner Schumacher

Gern geschehen!

Ich würde mir aber auf jeden Fall auch eine verbindliche Antwort vom Finanzamt und/oder Steuerberater wegen des Themas "Einkünfte"einholen. Zinsen, die nur einmal jährlich gutgeschrieben werden, zählen zu den Einkünften, weil die Einkünfte grds. jeden Monat erzielt, aber nur „verzögert“ bzw. „gesammelt“ gutgeschrieben werden.ä

Hier ist der Begriff „Gesamteinkommen“ (= Einkünfte) sehr genau beschrieben.

http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html