Nehmen wir einmal an, ich schreibe ein Buch und zitiere ein Textteil aus einem anderen Buch. Muss ich für dieses Zitat dem Autor etwas zahlen, sowas wie ein Kopierrecht???
Bei Bildern ist es ja so, oder? Ich lese öfters „Mit freundlicher Genehmigung von …“ unter den Bildern.
Nehmen wir einmal an, ich schreibe ein Buch und zitiere ein
Textteil aus einem anderen Buch. Muss ich für dieses Zitat dem
Autor etwas zahlen, sowas wie ein Kopierrecht???
Nehmen wir einmal an, ich schreibe ein Buch und zitiere ein
Textteil aus einem anderen Buch. Muss ich für dieses Zitat dem
Autor etwas zahlen, sowas wie ein Kopierrecht???
Es kommt darauf an, wie der Jurist sagt, handelt es sich um ein Zitat im klassischen Sinne, also einen einzelnen Satz oder kleineren Absatz, den du z.B. als Beleg einer geäußerten wissenschaftlichen Meinung verwendest, reicht die Quellenangabe vollkommen aus. Anders sieht es aus, wenn du z.B. einen kompletten Artikel übernimmst bzw. du dich mit dem Zitat gar nicht auseinandersetzt, sondern dieses einfach für sich stehen lässt, also im Falle der Erstellung eines Sammelwerkes. Dies geht dann nur mit Genehmigung des Autors und der Rechteinhaber. Also z.B. ein Buch zum aktuellen Gaunereien herausbringen und dieses einfach nur aus fremden, aus dem Internet und anderen Quellen zusammengeklauten Einzelbeiträgen bestehen zu lassen, ist nicht.
Bei Bildern ist es ja so, oder? Ich lese öfters „Mit
freundlicher Genehmigung von …“ unter den Bildern.
Bei Bildern ist die Sache etwas anders. Da gibt es kein grundsätzlich anerkanntes Zitatrecht, weil ein Bild ja immer für sich steht und man hieraus ja keine Zitate herauslösen kann. Daher ist hier immer der Künstler und Rechteinhaber zu fragen. Verzichtet der auf ein Honorar für den Abdruck, verwendet man aus Dankbarkeit üblicherweise die von dir genannte Floskel.
Nehmen wir einmal an, ich schreibe ein Buch und zitiere ein
Textteil aus einem anderen Buch. Muss ich für dieses Zitat dem
Autor etwas zahlen, sowas wie ein Kopierrecht???
„Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen. Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen. Demnach benötigen Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben theoretisch eine (ggf. kostenpflichtige) Einwilligung der zitierten Autoren.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht
Also heisst das, dass wenn ich ein Zitat benütze, ich es nur mit Quellvermerk nutzen darf, und auch nur innerhalb meines eigenen Werkes, nicht aber in einer einfachen Zitatensammlung!?
Demnach darf ich ja nur „Kleinzitate“ mit Quellvermerk in meinem „zukünftigen Fachbuch“ nutzen, ohne um Erlaubnis zu bitte?
Also heisst das, dass wenn ich ein Zitat benütze, ich es nur
mit Quellvermerk nutzen darf, und auch nur innerhalb meines
eigenen Werkes, nicht aber in einer einfachen
Zitatensammlung!?
Ja, für eine reine Zitatensammlung (praktisch kein eigener Text, sondern nur Zitate) bräuchtest Du die Erlaubnis des Urhebers.
Demnach darf ich ja nur „Kleinzitate“ mit Quellvermerk in
meinem „zukünftigen Fachbuch“ nutzen, ohne um Erlaubnis zu
bitte?
Ja, es könnte zwar die Ausnahme der Großzitate in wissenschaftlichen Werken gelten, aber Kleinzitate sind immer problemlos.