Zahlen für erfundenen Schaden?

Guten Tag,

anfang dieser Woche habe ich ein gebrauchtes Auto bei ebay versteigert. Das Fahrzeug war in einem Technischen , für sein alter von 13 Jahren, gutem Zustand.Zu bemängeln waren einige Schäden im Lack und Gebrauchsspuren im Innenraum. Der Käufer hat das Fahrzeug ersteigert Ohne es vorher zu besichtigen, obwohl dies von mir gewünscht wurde. Als der Herr das Fahrzeug schon längst ersteigert hatte,kam er auf die Idee sich das Fahrzeug doch erstmal an zu gucken. Ist auch alles soweit in Ordnung. Wir haben dann gemeinsam noch einen sehr unschönen Lackschaden gefunden, den ich nicht in der Beschreibung angegeben habe, da er mir nicht bekannt war. Egal, wir haben den Lackschaden gemeinsam entdeckt und nach einem Preisnachlass war es für den Käufer in Ordnung. Der Käufer hatte einen „“„Mechaniker“"" dabei, der im beisein des Käufer und meiner Wenigkeit eine Probefahrt gemacht hat. Der Käufer als auch der „“„Mechaniker“""" waren mit dem Auto,dem Fahrverhalten und auch sonst mit dem Rest zufrieden. Nachdem wir uns über den endgültigen Preis geeinigt hatten, unterzeichneten wir einen Kaufvertrag.Dort wurden die Lackschaden und evtl. verborgenen Abnutzungserscheinungen erwähnt. Der verkauft erfolge ohne Garantie. Heute schrieb mir der Käufer, er wäre mit einem angeblichen " klappern " zur DEKRA gefahren und die hätten angeblich festgestellt das die Kardanwelle total ausgeschlagen wäre.Ausserdem behauptete er ein Hinterachsantrieb sei darum nichtmehr vorhanden. Mir war sofort klar das hier etwas ganz gewaltig faul ist. Da es sich bei dem Auto um ein Fahrzeug mit permanenten Allradantrieb handelte, wäre jede kleine Unwucht der Kardanwelle durch ein starkes vibrieren,deutlich spürbar gewesen. Auf einer meiner Nachrichten sagte der Käufer das bei der Probefahrt und auf dem Weg noch alles in Ordnung war. Der nächste Hinweis darauf das man hier versucht mich zu bescheißen. Denn wenn die Kardanwelle tatsächlich eine Unwucht hatte, hätte man es bei der Probefahrt mehr als deutlich gespürt und wenn die Welle krumm ist, ist sie eben krumm und wird auch nicht unterwegs kurzzeitig wieder grade. Da ich zu 100000% weiss das die Kardanwelle niemals eine Unwucht hatte oder geschweige denn ausgeschlagen ist, denn ich bin bis zum verkauf selber mit dem Auto gefahren und nicht nur ich sondern auch mein Schwager der KFZ Meister ist. Für mich steht auf jeden Fall fest das der gute Mann dachte ich hätte keine Ahnung von Autos und dachte er könne einen schnellen Euro mit der Nummer machen. Nach einigen passenden Nachrichten von mir, kam keine Reaktion mehr von dem Käufer, da er wahrscheinlich gemerkt hat das er mit der Nummer bei mir nicht durchkommt.
Da ich vermute das dieser Mensch zu viel kriminelle Energie in sich trägt, würde ich gerne von einem ( oder mehreren :wink: Aussenstehenden wissen, ob es klug,ratsam oder sinnvoll wäre so eine Person bei der Polizei zu melden.
Manch einer der der wirklich keine Ahnung hat und sich von so etwas einschüchtern lassen würde, würde dann für etwas was er nicht müsste.

leider gibt es ein riesen Problem.
Ich bin heute wegen eines starken klapperns bei der Dekra gewesen.

Ergebniss, Die Kaderwelle ist extremst verrostet und ausgeschlagen, der Hinterachsantrieb ist nicht mehr vorhanden.

Ich weiss, dass der Bora sowieso schon ziemlich bilig usw gewesen ist, aber das ist leider ein sehr grosser Mangel. Es ist möglich, das du das nicht wusstest, aber laut Rechtswanmwalt wo ich gerade war, schützt unwissenheit leider nicht vor strafe. Es ginge hier falls wir uns NICHT im frieden einigen können um " Arglistige Täuschung"

Laut Rechtsanwalt solle ich dir ein Angebot von 600 Euro machen die du bezahlen müsstest um die sache aus der Welt zu kriegen, aber da du wirklich sehr nett warst und ich mich in deine Situation reinversetzen kann, Biete ich dir an mir innerhalb von 5 Werktagen 300 Euro zu überweisen und die sache ist aus der Welt. Ich lasse dann die komplette hinterachse in einer Fachwerkstatt überholen.

Danke schonmal!!

LG

Top - der Mann handelt sich selber runter … :wink:
wart einfach noch ein bisserl…

Hallo,

solche Dünnbrettbohrer gibt es immer wieder. Biete ihm doch einfach an, den Wagen zurückzunehmen, weil Du keinen Ärger willst. Ziehe für die bisher erfolgte Nutzung € 600,- vom Ersteigerungspreis ab, und biete ihm den Rest an.
Ich bin sicher, der will ihn nicht mal für den Kaufpreis 1:1 zurückgeben.

Oder sage ihm, dass Du einverstanden bist, aber nur, wenn das alles über seinen Anwalt läuft. Der Depp wird sich hüten, dafür noch Geld auszugeben…;~)

Oder lache einfach drüber, und sei froh, dass er zum Betrügen einen Dümmeren suchen muss. Wenn er einen findet, ist’s zwar schade, aber nicht Dein Problem.

Ich habe vor Jahren auch geglaubt, mit meinem Wissen und meinen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden helfen zu müssen, wenn es gerade gut gepasst hat. Das ist aber nicht gewollt. Ganz und gar nicht, schlimmstenfalls machst Du Dich sogar irgendwie verdächtig. Und Du störst die Lethargie der Behörde. Pfui.

Grüße
formcia

Ich weiss, dass der Bora sowieso schon ziemlich bilig usw
gewesen ist, aber das ist leider ein sehr grosser Mangel. Es
ist möglich, das du das nicht wusstest, aber laut
Rechtswanmwalt wo ich gerade war, schützt unwissenheit leider
nicht vor strafe. Es ginge hier falls wir uns NICHT im frieden
einigen können um " Arglistige Täuschung"

Hahahahahaha.

Arglistige Täuschung VERLANGT, dass der Käufer den Mangel kannte und verschwiegen hat. Dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“ ist in diesem Zusammenhang GROBER UNFUG und ganz bestimmt von keinem Anwalt so gesagt worden.

Kurze Antwort:
"Ein Schaden an der Hinterachse war mir nicht bekannt. Es trifft nicht zu, dass mir ein solcher Schaden bekannt gewesen wäre und dass ich diesen Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hätte.

Zum Zeitpunkt vor dem Gefahrübergang (Probefahrt) wurde weder von Ihnen, von Ihrem Begleiter noch von mir eine Unregelmäßigkeit bemerkt.
Sie schrieben selber, dass auch auf der Heimfahrt keine Mängel (außer den bekannten und im Kaufvertrag genannten) auftraten.

Ich verweise daher auf den Haftungsausschluss im Kaufvertrag und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

…"

Dass er bereits beim Anwalt war ist natrürlich gelogen und soll nur einschüchtern.