Meine Eignetumswohnung (Dachausbau)ist nicht am Warmwassernetz des Hauses (Eigentümergemeinschaft) angeschlossen. Ich benutze (drei) Durchlauferhitzer. Muss ich mich trotzdem an Instandhaltungskosten wie Austausch der WarmwasserUhren, Legionellenschutz oder Reparaturen am Netz beteiligen?
Wie kann ich das vermeiden? Ich weiss, dass das Leitungsnetz Gemeinschaftseigentum ist. Instandhaltungskosten sind aber vom Verbrauch abhängig?
Gibts es dazu Urteile?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Tja, an den Kosten wirst Du wohl nicht drumherum kommen. Denn zur ETW gehören auch nun einmal die Versorgungsleitungen. Egal ob sie genutzt werden oder nicht. ES IST GEMEINSCHAFTSEIGENTUM !!!
P.S.
Individualität war schon immer etwas teurer. 
Hallo,
wenn die Instandhaltungskosten laut Teilungserklärung oder einer weiteren Vereinbarung wirklich vom Warmwasserverbrauch abhängig sind und du dein eigenes Warmwasser selbst „produzierst“ kannst du auch nicht an den Reparaturen des Netzes beteiligt werden.
Wenn jedoch nichts derartiges in der Teilungserklärung steht, bist du grundsätzlich auch für das Gemeinschaftseigentum in der Haftung, auch wenn du dies selbst nicht nutzen kannst. Ein simples Beispiel: Wenn im mehrgeschossigen Haus ein Aufzug installiert wird, und du wohnst im Erdgeschoss, musst du trotzdem mitbezahlen, obwohl du den Lift gar nicht benötigst.
Entscheidend ist immer die Teilungserklärung. Höchstrichterliche Urteile gibt es viele: einfach unter Google eingeben und suchen.
MOETT