Angenommen jemand ruft in der Kneipe „Lokalrunde“, und es wird ordentlich davon Gebrauch gemacht, kann der jenige der gerufen hat später sagen, es sei nur ein Scherz gewesen, sich weigern zu zahlen, nach Hause gehen und sich guten Mutes sein Abendbrot schmecken lassen?
Nein.
… und um sich auf 118 BGB zu berufen, hätte er nach 242 BGB sofort Einspruch einlegen müssen, als ihm klar wurde, daß die Leute das ernstnehmen. Korrekt oder Blödsinn?
Außerdem gibt es dann auch noch 122 BGB - und der Schadensersatz dürfte auf vermutlich auf das gleiche rauskommen wie die Rechnung:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__122.html
Gruß,
Max