Hallo,
kann es sein das italienische Mitbürger (italienischer Pass vorhanden) keine Steuern in Deutschland zahlen müssen?
Hallo,
kann es sein das italienische Mitbürger (italienischer Pass vorhanden) keine Steuern in Deutschland zahlen müssen?
Servus,
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt hat. Ganz unabhängig vom Pass.
Ferner kommen da von den vielen italienischen Gewerbetreibenden USt, GewSt, LSt etc. etc. dazu.
Ob Pino Montini die Kunst der kreativen Buchführung im Durchschnitt besser beherrscht als sein Konkurrent Klaus-Dieter Dumpfmichl, weiß ich nicht zu sagen.
Schöne Grüße
MM
…und wenn Arbeitskollegen wissen das dort keine Lohnsteuern auf der Lohnabrechnung berechnet werden?
Begründet wird wird es da er/sie alleinziehend ist.
Servus,
der Lohnsteuerabzug richtet sich nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Lohnsteuerabzug beginnt da bei einem Monatslohn von etwa 1.070 €. Wenn bei höherem Monatslohn keine LSt einbehalten wird, liegt das daran, dass ein Freibetrag eingetragen ist, z.B. für hohe Werbungskosten.
Schöne Grüße
MM
…und wenn der Monatslohn bei ca. 900EUR brutto. Angeblich besitzt er/sie keine Lohnsteuerkarte seit über 10 Jahren.
Angeblich treibt sich ja auch der Yeti rum, und angeblich sind schon einige Ufo´s auf der Erde gelandet…
Hallo,
wenn der italienische Mitbürger z.B. am europäischen Patentamt (gibts sicher auch noch andere EU-Einrichtungen) beschäftigt ist, ist dies durchaus möglich.
Gruß,
Markus
Hallo,
das kann schon sein, wenn auf seiner LSt-Karte 13 Kinder eingetragen sind, dann sind beim Normalverdiener keine Lohnsteuern fällig.
Gruß Woko
Servus,
alldieweil 900 € sichtbar weniger als 1.070 € sind, wird hier bei Lohnsteuerklasse II keine Lohnsteuer abgezogen.
„Keine Lohnsteuerkarte seit über zehn Jahren“ kommt mir vor wie eine typische Reaktion von jemandem, der auf alles, was mit deutschen Behörden zu tun hat, immer erstmal vorsichtshalber „Nein“ sagt, weil dabei selten etwas Gutes herauskommt.
Wenn tatsächlich keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, müsste der Arbeitgeber nach Lohnsteuerklasse VI abrechnen.
Schöne Grüße
MM
Seit wann haben denn die Kinderfreibeträge Einfluss auf die LSt???
Was hab ich da nur wieder verpennt?
Hallo Clematis,
jetzt hast du mich verwirrt. Deshalb habe ich in die Lohnsteuertabellen geschaut. Beim monatlichen Steuerabzug vom Lohn nach Lohnsteuerkarte spielt es für die Höhe des Steuerabzuges danach schon eine Rolle ob Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte zu berücksichtigen sind. Leider stehen mir nur Tabellen bis 6 Kinder zum Nachsehen zur Verfügung. Aber tendenziell dürften sich danach bei LSt-Klasse I und vielen Kindern der Betrag gegen Null bewegen.
Sollte es nicht so sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Gruß Woko
sorry
Hallo,
da bin ich wohl in die Spalten für den Soli und die Kirchensteuer gerutscht.
Gruß Woko
Das denke ich auch. Auf den LSt-Abzug haben die Kinder keinen Einfluss, nur auf Soli und KiSt!
angestellt in einer städtischen Einrichtung, verdiensz unter 1000 EUR