Eine Aushilfe in einem Geschäft verkauft an eine minderjährige Person Schanaps. Es stellt sich heraus, dass diese Person ein von der Polizei beauftragter Testkäufer ist. Die Aushilfe wird dann mit einem geringen Bußgeld gestraft, der Gewerbeführende (sein Chef) hingegen mit einem weitaus höheren Betrag.
Nun verlangt dieser Chef von seinem Mitarbeiter, dass dieser auch für den hohen Betrag aufkommt.
Hat er das Recht dazu?
IANAL, aber ich denke nein, denn die Strafe soll den Betreiber treffen, um ihm zu signalisieren, seine Belegschaft für dieses Thema zu sensibilisieren u nur in begründeten Fällen auf Ausweiskontrollen zu verzichten. Nämlich dann, wenn es eindeutig ersichtlich ist, dass der Käufer > 18 Jahre ist. Selbst mit meinen 32 Lenzen muss ich in manchem Geschäft noch meinen Ausweis zücken, um an Tabak oder hochprozentiges zu kommen (erst letzte Woche mit ner Flasche „Flugbenzin“ [Kräuterschnaps] wieder passiert).
Gruss
Mutschy