Zahlen oder nicht>Wirklich dringend<

Hallo,

Habe im Internet Artikel bei einem Großhändler eingekauft,
der ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft. Steht so in den AGBs.
Ich Privatperson wollte dort einkaufen, (hat auch leider geklappt) und bei Ebay wieder verkaufen. Nun habe ich bemerkt, dass das doch nicht so klappt, wie ich mir das vorgestellt habe und schrieb heute dem Großhändler, dass ich gerne vom Vertrag zurücktreten möchte. Habe Artikel noch nicht bekommen, da der Händler nur gegen Vorkasse liefert.
Nun mein Problem:
Der Händler schrieb mir, dass ich 5% des Gesamtbetrages (Waren 10000,00€ sprich 500€)und für jeden Tag, bis er einen neuen Abnehmer gefunden hat Lagergebühren bezahlen muss. Würde so in den AGBs stehen, die ich akzeptiert hätte. Doch ich habe heute nochmals nachgeschaut und dort steht nichts von diesen Gebühren. Das Schrieb ich ihm und dieser antwortete darufhin nur, im HGB sei dies so festgehalten (Verzugszinsen).

Jetzt die Frage, da er mit Inkasso und sonstigem gleich droht, muss ich das Bezahlen oder nicht??

Vielen Dank für Eure Antworten
Patrick

Hallo !
Eine Frage: Hast Du einen Gewerbeschein bzw. Kleingewerbe? Verkaufst Du bei ebay als Privatperson?

MFG
S;

Hallo,

du hast also mit unerfahrenden 19 Jahre entgegen den Richtlinien des Großhändler als Privatperson Waren im Wert von 10.000 Euro blind gekauf ohne die Bohne von Erfahrung, ob du die auch wieder verkaufen kannst??? Und der Verkäuf hätte widerrechtlich als Privat erfolgen sollen, abseits jeglicher Steuer???

Und jetzt fragst du, ob du die Ware auch abnehmen musst? Bzgl. Verzugszinsen zahlen musst?

Wie hoch kann ein Lehrgeld sein, damit man sowas kein 2. Mal macht???

Gruß
Falke

Ich habe nun einen Gewerbeschein beantragt.
Jedoch ist dieser noch nicht da und bei Abgabe der Bestellung handelte ich noch im Namen einer Privatperson.

Hallo !
Uiuiui - Du sollest vielleicht mal im Rechts-Brett nachfragen. Das ist mir ein wenig zu heikel … Was hast Du Dir denn dabei gedacht?

Viel Glück.
S.

hallo,

m.e. kann er goarnix fordern, da er sich erstmal überzeugen musst, dass du nicht als privatperson einkaufst.

seine AGB sind doch für gewerbliche und nicht für private…

und das HGB interessiert dich auch nicht, zumindest solange du privat einkaufst…

aber im rechtsbrett ist die sache sicher besser aufgehoben

gruß inder

Grundsätzlich.

Verträge laufen immer auf Gegenseitigkeit.

Das bedeutet:

1.Verträge musst du einhalten.
2.Das Geld dazu musst du haben.

Ob gemäß HGB (nur unter Firmen), oder BGB wie in deinem Fall (Privat/Privat bzw. Firma/Privat), dass ist egal.

Es kann sogar sein, dass tatsächlich nach HGB verhandelt wird, da es sich, wegen der Größe der Order, um eine geschäftliche Bestellung gehandelt hat.

Dass du keine Firma angemeldet hast kommt erschwerdend hinzu.

Mal an alle:

Sobald ihr in der Größenordnung über den privaten Verbrauch hinausgeht, seit ihr Händler. Mit dem schnellen Euro und dann abtauchen ist nicht.