Habe im Internet Artikel bei einem Großhändler eingekauft,
der ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft. Steht so in den AGBs.
Ich Privatperson wollte dort einkaufen, (hat auch leider geklappt) und bei Ebay wieder verkaufen. Nun habe ich bemerkt, dass das doch nicht so klappt, wie ich mir das vorgestellt habe und schrieb heute dem Großhändler, dass ich gerne vom Vertrag zurücktreten möchte. Habe Artikel noch nicht bekommen, da der Händler nur gegen Vorkasse liefert.
Nun mein Problem:
Der Händler schrieb mir, dass ich 5% des Gesamtbetrages (Waren 10000,00€ sprich 500€)und für jeden Tag, bis er einen neuen Abnehmer gefunden hat Lagergebühren bezahlen muss. Würde so in den AGBs stehen, die ich akzeptiert hätte. Doch ich habe heute nochmals nachgeschaut und dort steht nichts von diesen Gebühren. Das Schrieb ich ihm und dieser antwortete darufhin nur, im HGB sei dies so festgehalten (Verzugszinsen).
Jetzt die Frage, da er mit Inkasso und sonstigem gleich droht, muss ich das Bezahlen oder nicht??
du hast also mit unerfahrenden 19 Jahre entgegen den Richtlinien des Großhändler als Privatperson Waren im Wert von 10.000 Euro blind gekauf ohne die Bohne von Erfahrung, ob du die auch wieder verkaufen kannst??? Und der Verkäuf hätte widerrechtlich als Privat erfolgen sollen, abseits jeglicher Steuer???
Und jetzt fragst du, ob du die Ware auch abnehmen musst? Bzgl. Verzugszinsen zahlen musst?
Wie hoch kann ein Lehrgeld sein, damit man sowas kein 2. Mal macht???
Ich habe nun einen Gewerbeschein beantragt.
Jedoch ist dieser noch nicht da und bei Abgabe der Bestellung handelte ich noch im Namen einer Privatperson.