Zahlen oder nicht?

Hallo alle zusammen!
Es gebe folgende Situation: eine Person A, eine Privatperson, hat ein Kind. Eine Person B ist eine Geschäftperson und gibt Unterricht, zu dem das Kind von der Person A geht. Die Person A hat einen Vertrag mit der Person B unterschrieben (mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat), hat keine Kopie oder Zweitausfertigung erhalten, hat monatlich bar an die Person B gezahlt und nie eine Quittung darüber erhalten. Die Person B hatte mal eine Idee zur Gestaltung des Unterrichts gehabt und die Person A nach Rat gefragt. Die Person A hat sich bereitwillig (da es unter anderem ja auch um eigenes Kind geht) gezeigt und eines Samstags zusammen mit der Person B einkaufen zwecks Beratung gefahren. Vorher hat die Person A im Internet recherchiert, die Mengen ausgerechnet und nach Schnittmustern gesucht. Dabei mehre Stunden ihrer Zeit inverstiert. Es wurde alles nötige gekauft. Die Person A sollte an der Umsetzung teilnehmen. Nach einer kurzen Zeit hat die Person A den Unterricht gekündigt. Den letzten Monat könnte Das Kind am Unterricht teilnehmen, aber es hat nur an einer Stunde teilgenommen. Die Person A hat den Monatsbeitrag zu zahlen und hat die Person B gefragt, ob ihre vorher erbrachte Leistung als Monatsbeitrag angerechnet werden kann. Die Person B hat abgelehnt, weil darübeer keinen Vertrag bestand. Die Person A neigt jetzt zu behaupten (genau so frech) gazahlt zu haben, weil sie sowieso nie eine Quittung erhalten hat.
Kann mir jemand erläuten welche Konsequenzen oder Chancen für die beiden Personen in diesem Fall bestehen?
Wenn jemand keine Quittungen erstellt, kann ja ruihg das Bare in die Tasche an dem Finanzamt vorbei gesteckt zu haben…

Hmm, also ich meine A sollte froh sein, nicht auf Zahlung der „noch ausstehenden“ Unterrichtseinheiten verklagt zu werden. Denn mangels Quittungen könnten die geleisteten Zahlungen wohl nicht bewiesen werden…

Hmm, also ich meine A sollte froh sein, nicht auf Zahlung der
„noch ausstehenden“ Unterrichtseinheiten verklagt zu werden.
Denn mangels Quittungen könnten die geleisteten Zahlungen wohl
nicht bewiesen werden…

Die Person A ist nicht die einzige, die ganze Gruppe (es sind mehr als 10 Kinder) hat nie eine Qiuttung erhalten…

Na ja, das müste man mal durch die Brille eines Richters sehen. Wäre der Unterricht fortgesetzt worden, wenn nie eine Zahlung erfolgt wäre? Eher nicht. Ein Indiz, das für Erfüllung spricht. Vielleicht helfen noch Zeugenaussagen weiter. Wenn nie Quittungen erteilt werden, kann das ja nicht bedeuten, dass die Summen später ohne weiteres beliebig oft nachgefordert werden können.

Levay

Grundsätzlich muss man hierzu ja sagen das die Person B den Vertragsbestandteil erfüllt hat wenn die Person A die Möglichkeit gehabt hat auch an allen Stunden teilzunehmen. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu bewerten und betreffen den vorgegangenen Vertragsabschluss nicht, wenn nicht eine derartige Erweiterung vorgenommen wurde.

Ich würde hier empfehlen eine gütliche Einigung zu erzielen da es für beide Seiten im strittigen Verfahren nur Zeit, Nerven und viel Geld kosten würde.

In den meisten Fällen kommt es dann eh zu einem Vergleich aus dem sicher keiner als Gewinner hervorgehen wird.

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