jemand war vor 4 Wochen beim Notar und hat einen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Im Vertrag ist festgehalten das er spätestens zum 15.01 das Grundstück bezahlen muss. Er hatt bis jetzt aber trotz mehrmaliger Nachfrage immernoch keine Abschrift des Kaufvertrages bekommen und hat ein mulmiges Gefühl ohne den Vertrag in seinen Händen das Grundstück zu bezahlen.
Muss er trotzdem zahlen obwohl er noch keinen Vertrag hat?
jemand war vor 4 Wochen beim Notar und hat einen Kaufvertrag
für ein Grundstück unterschrieben. Im Vertrag ist festgehalten
das er spätestens zum 15.01 das Grundstück bezahlen muss. Er
hatt bis jetzt aber trotz mehrmaliger Nachfrage immernoch
keine Abschrift des Kaufvertrages bekommen und hat ein
mulmiges Gefühl ohne den Vertrag in seinen Händen das
Grundstück zu bezahlen.
Auf ein Notaranderkonto ???
zahlen Ja aber …
Liegenschaftsamt befragt wegen dem Grundstück ?
ne alte Müllkippe drunter?
Grundbuchauszug gesehen. ?
Baulastenvertzeichnis eingesehen?
Nicht?, wird aber Zeit
Jakob
Muss er trotzdem zahlen obwohl er noch keinen Vertrag hat?
Hallo.
Aber wie soll jemand einen Vertrag erfüllen, der Ihm nicht vorliegt?
Dann müsste derjenige sich ja aus dem unterschriebenen Vertrag die Daten die für die Erfüllung relevant sind ja herausgeschrieben haben.
Aber wie soll jemand einen Vertrag erfüllen, der Ihm nicht
vorliegt?
Für solche Verträge gibt es ja nun mal die Beurkundungspflicht, damit durch den Notar sichergestellt ist, dass die Vertragsparteien wissen, was sie da unterschrieben und den Vertragsinhalt bis ins kleinste Detail verstanden haben.
Dann müsste derjenige sich ja aus dem unterschriebenen Vertrag
die Daten die für die Erfüllung relevant sind ja
herausgeschrieben haben.
Die meisten Menschen können sich ein einzelnes Datum auch gerade noch im Kopf merken - die Person in unserem Beispielfall weiss doch, wann zu leisten ist. Die Bankverbindung kann man auch so erfragen, die ist idR kein relevanter Vertragsbestandteil.
Also: Es ist zwar schon ein wenig seltsam, wenn keine Abschriften kommen. Aber wenn da zwei Leute bei einem echten, zugelassenen Notar saßen, der Vertragsinhalt besprochen und von drei Leuten unterzeichnet wurde, dann kann man hinterher nun wirklich nicht behaupten, es gäbe keinen Vertrag. Beim Notar im Schrank, da liegt der Gegenbeweis.
Aber wie soll jemand einen Vertrag erfüllen, der Ihm nicht
vorliegt?
Für solche Verträge gibt es ja nun mal die
Beurkundungspflicht, damit durch den Notar sichergestellt ist,
dass die Vertragsparteien wissen, was sie da unterschrieben
und den Vertragsinhalt bis ins kleinste Detail verstanden
haben. !!!
So ist es !
Jakob
Noch hinzu das Hausverkaufposting!!!
Dann müsste derjenige sich ja aus dem unterschriebenen Vertrag
die Daten die für die Erfüllung relevant sind ja
herausgeschrieben haben.
Die meisten Menschen können sich ein einzelnes Datum auch
gerade noch im Kopf merken - die Person in unserem
Beispielfall weiss doch, wann zu leisten ist. Die
Bankverbindung kann man auch so erfragen, die ist idR kein
relevanter Vertragsbestandteil.
Also: Es ist zwar schon ein wenig seltsam, wenn keine
Abschriften kommen. Aber wenn da zwei Leute bei einem echten,
zugelassenen Notar saßen, der Vertragsinhalt besprochen und
von drei Leuten unterzeichnet wurde, dann kann man hinterher
nun wirklich nicht behaupten, es gäbe keinen Vertrag. Beim
Notar im Schrank, da liegt der Gegenbeweis.