ich war vor 4 Wochen beim Notar und habe den Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Im Vertrag ist festgehalten das ich spätestens zum 15.01 zahlen muss. Ich habe bis jetzt aber trotz mehrmaliger Nachfrage immernoch keine Abschrift des Kaufvertrages bekommen und hab ein mulmiges Gefühl ohne den Vertrag in meinen Händen das Grundstück zu bezahlen.
Muss ich trotzdem zahlen obwohl ich noch keinen Vertrag habe?
ich war vor 4 Wochen beim Notar und habe den Kaufvertrag für
ein Grundstück unterschrieben. Im Vertrag ist festgehalten das
ich spätestens zum 15.01 zahlen muss. Ich habe bis jetzt aber
trotz mehrmaliger Nachfrage immernoch keine Abschrift des
Kaufvertrages bekommen und hab ein mulmiges Gefühl ohne den
Vertrag in meinen Händen das Grundstück zu bezahlen.
Muss ich trotzdem zahlen obwohl ich noch keinen Vertrag habe?
Frag doch mal beim Notar nach, wo es hängt, daß DU noch keine Ausfertigung hast, aber der Vertrag an sich gilt ja als geshlossen. (Wieso wurden nicht gleich Mehrere Ausfertigungen vorbereitet, damit jeder eine Ausfertigung mitnehmen konnte?)
Gibt es nicht auch so eine Klausel, daß eine Auflassungsvermerkung ins Grundbuch eingetragen sein muß, bevor der Preis bezahlt werden muß?
Dann muß Dir erst der Grundbuchsauszug vorliegen…
Ich hoffe, daß ich mit meinem Halbwissen aus dem Grundstückskauf meiner Eltern weiterhelfen konnte.
hallo
hab oefter mit notarvertraegen zu tun. nornmalerweise kriege ich die ein paar tage nach abschluss zugeschickt.
ruf mal an beim notar, was da los ist. wird ja auch allerhoechste zeit.
mfg hs
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vor der Fälligkeit des Kaufpreises, gleichgültig welcher Termin im Vertrag vereinbart wurde, gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Erfüllung überwacht der Notar. Wenn diese Voraussetzung dann erfüllt sind, teilt der Notar Dir dies mit („Fälligkeitsmitteilung“). Solange Du diese Mitteilung nicht erhalten hast, kann m.E. der Kaufpreis nicht fällig sein.
Ungewöhnlich ist es auf jeden Fall, dass Du noch keine Abschrift erhalten hast. Normalerweise erhalten die Beteiligten innerhalb höchstens einer Woche eine Abschrift, wobei jedoch die Ausfertigung für den Käufer meist die Auflassungsklausel nicht enthält. Frag also auf jeden Fall das Notariat, wo Deine Ausfertigung bleibt.