Ich habe gehört, Mitarbeiter des Europäischen Patentamt müssen keine Einkommensteuer (also Lohnsteuer) zahlen. Da ich mich gerade beruflich mit der Einkommensteuer beschäftige frage ich mich, wie es sein kann, dass §1 (1) EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__1.html ausgehebelt werden kann? Und wisst ihr von noch weiteren steuerbefreiten Berufsgruppen?
Hier der möglicherweise ein Hinweis auf die Steuerfreiheit von EPA Mitarbeitern: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/epc/…
Danke für Eure Antworten und Hinweise