Hallo
angenommen Person A wird aufgefordert einen Betrag an RA X zu zahlen.
Nun hat denkt aber A das RA X kein Recht auf diese summe hat.
Weil aber A aktuell etwas knapp bei Kasse ist will er nicht riskieren dagegen zu klagen.
In ein paar Monaten bekommt A aber ne Erbschaft und weiss das er dann genug Geld hat dagegen zu klagen.
Kann A da was machen?
Daniel
Hallo!
angenommen Person A wird aufgefordert einen Betrag an RA X zu
zahlen.
Nun hat denkt aber A das RA X kein Recht auf diese summe hat.
Weil aber A aktuell etwas knapp bei Kasse ist will er nicht
riskieren dagegen zu klagen.
Muss er ja auch nicht. X will doch was haben, soll X doch klagen!
Hallo,
angenommen Person A wird aufgefordert einen Betrag an RA X zu
zahlen.
Nun hat denkt aber A das RA X kein Recht auf diese summe hat.
Weil aber A aktuell etwas knapp bei Kasse ist will er nicht
riskieren dagegen zu klagen.
Muss er ja auch nicht. X will doch was haben, soll X doch
klagen!
Das löst das Kostenproblem des UP nicht.
Hatte der RA Recht, muß der Beklagte die RA- und die Klagekosten tragen.
Da es dem UP zunächst nur um eine zeitliche Überbrückung geht, könnte man zahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dieses ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu tun und nur unter Vorbehalt.
Gruß:
Manni
IANAL
Da es dem UP zunächst nur um eine zeitliche Überbrückung geht, könnte man zahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dieses ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu tun und nur unter Vorbehalt.
Aha,
was man hat das hat man und gibt es nicht wieder her. Mir wäre es, mit Verlaub gesagt, schnuppe, ob mir einer Geld mit oder ohne Vorbehalt überweist. Wenn ich erstmal die Kohle habe, dann kriegt man sie so schnell nicht zurück. Soll er doch klagen wenn er sie wiederhaben will…
Der o.a. Tipp indiziert doch wieder einen neuen Thread:
" Ich habe einem Rechtsanwalt Geld unter Vorbehalt überwiesen, jetzt will ich es zuück und er zahlt nicht. Was soll ich machen?"
WWF hat schon recht, wenn der RA Geld haben will, dann soll er den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Gruss
Iru
Hallo,
Aha,
was man hat das hat man und gibt es nicht wieder her. Mir wäre
es, mit Verlaub gesagt, schnuppe, ob mir einer Geld mit oder
ohne Vorbehalt überweist. Wenn ich erstmal die Kohle habe,
dann kriegt man sie so schnell nicht zurück. Soll er doch
klagen wenn er sie wiederhaben will…
Mag ja sein, daß Dir das schnuppe ist.
Und natürlich müßte man klagen, wenn man evtl. ein Unrecht vermutet.
Eine Vorbehaltszahlung läßt aber die Tür offen. Sonst kommt das Argument „mit der Zahlung hat man ja die Forderung akzeptiert“.
Ich zahle meinen Stromabschlag z.B. nur unter Vorbehalt. Weiß ich denn, ob nicht ein Verfahren anhängig ist, welches z.B. Preiserhöhungen im Nachhinein vllt. der Höhe nach als unwirksam oder zu hoch entscheidet?
Alle die, die der Preiserhöhung nicht widersprochen haben oder keinen Vorbehalt tätigten, gehen dann nämlich leer aus.
Der o.a. Tipp indiziert doch wieder einen neuen Thread:
" Ich habe einem Rechtsanwalt Geld unter Vorbehalt überwiesen,
jetzt will ich es zuück und er zahlt nicht. Was soll ich
machen?"
Ja und?
Hier gibt es so viele Threads…
Und dann kannst Du ja auch wieder sachkundig antworten.
Gruß:
Manni
Und natürlich müßte man klagen, wenn man evtl. ein Unrecht
vermutet.
Das muss man - natürlich - nicht. Wer sollte einen denn dazu zwingen? Die Klage, die hier in Betracht kommt, ist eine negative Feststellungsklage, und die dient allein dem Interesse desjenigen, gegen den ein Anspruch erhoben wurde. Allen anderen ist es total Wurscht.
Eine Vorbehaltszahlung
…ist nun wirklich großer Unsinn. Man bezahlt nicht, wenn man nicht bezahlen muss, zumal man das Geld womöglich gar nicht zurückfordern kann, vgl. § 814 BGB.
Ich zahle meinen Stromabschlag z.B. nur unter Vorbehalt. Weiß
ich denn, ob nicht ein Verfahren anhängig ist, welches z.B.
Preiserhöhungen im Nachhinein vllt. der Höhe nach als
unwirksam oder zu hoch entscheidet?
Das hätte mit dir dann sowieso nix zu tun, weil das Verfahren nur inter partes wirkt.
Levay
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H!
Das löst das Kostenproblem des UP nicht.
Was für ein KP hat der UP denn? Wenn die F des RA nicht mit der RO im EK steht, hat er doch auch kein KP. Er hätte doch die gleichen K, würde er eine Z leisten und diese dann später auf dem KW zurückfordern müssen!
Alle AK direkt verstanden? Schade!
Hallo,
Eine Vorbehaltszahlung
…ist nun wirklich großer Unsinn.
Fehlanzeige und bitte nicht so von oben herab. Du bist nicht ausreichend up to date.
Der Veröffentlichung der Verbraucherzentrale glaube ich mehr als Deinem P.
Von der Verbraucherzentrale gibt es einen Musterbrief 2:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link 433621A.html
„Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung, Zahlung unter Vorbehalt“
Du kannst auch unter WDR googeln, dort steht einiges zu einer Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen einen großen örtlichen Gasversorger in Dortmund mit AZ des Gerichtes.
Gruß:
Manni