…wenn das Unternehmen (3 Angestellte) im selben Haus ist wie die private Wohnung und alle Geräte sowohl privat als auch geschäftlich zu gleichen Teilen genutzt werden?
Wir haben 3 internetfäh. PCs, einer davon mit TV-Karte, keine Firmenwagen sondern nutzen Privatwagen, kein Radio, privat haben wir Fernseher, Radio und Autoradio angemeldet.
Thnx
Einfach bei der GEZ nachfragen.
Aber ich würde sagen, kommt auf die Rechtsform an:
Bei einer Einzelfirma oder GbR ist die Firma mit dem Inhaber / den Inhabern identisch, und die Geräte sind halt schon angemeldet.
Bei einer GmbH o.ä. ist die Firma eine eigenständige Person. Wurden die Geräte ausnahmslos privat gekauft, so besitzt die Firma nichts GEZ-pflichtiges und muß auch nichts zahlen. Das, was die Firma gekauft hat, gehört aber definitiv nicht mit zum Haushalt und muß angemeldet werden. Im Zweifel an die Privatperson verkaufen.
Aber Vorsicht - ich bin kein Jurist
Vor irgendwelchen folgenschweren Schritten bitte stets einen Solchen konsultieren!
LG
ES
Sorry - das ist überhaupt nicht mein Thema.
Freundliche Grüße
Achim Brueser
Unternehmensberater BDU
Da muss ich passen. Das Beste wäre doch, bei der GEZ anzurufen, oder nicht? Die müssen es doch wissen.
Hallo,
ich würde sagen: Privat und Unternehmen sind 2 Rechtspersonen (außer Du bist Personengesellschaft!?),
daher grundsätzlich mal 2 - fach GEZ fällig. Für Dein Office wird wohl nur abzurechnen sein, was „Empfangsbereit ist“, also der TV-Karten-PC. Bleibt also die Geschäftsnutzung des Radios (= m.E. Grauzone) Neuerdings gibts ja auch eine PC-Abgabe, aber da weiß ich den aktuellen Stand der Diskussion nicht.
Außerdem wird GEZ nächstes (?) Jahr eh neu geregelt, da wird dann jeder pauschal zahlen. Also könnte man sich überlegen, bis zur Neuregelung zu warten. Falls Du den dringenden Änderungswunsch hast, Deine Situation jetzt sofort klären zu lassen, empfehle ich, keine Einzugsermächtigung zu erteilen. Ich hatte da mal Abbuchungen von 18 Monaten in die Vergangenheit auf dem Konto und über 1 Jahr zu tun, bis das wieder rückgängig gemacht war.
Aus meiner Sicht ja, da das Unternehmen eine rechtsfähige Person ist und die geschäftliche Nutzung ja bilanziell mit berücksichtigt sein muss, sonst verschaffst Du der Firma ja einen Vorteil.
Anders sieht es vielleicht aus, wenn Die Firma der Privatperson dies als Miete und Nutzungsgebühr bezahlt, z.B. im Rahmen der Miete mit abgegolten ist, dann könnte das anders aussehen. Aber final kann ich es Dir nicht beantworten.
Da sie die GEZ Gebührenregelung im Moment aber eh auf einen Haushaltspauschalbetrag ändern wollen, solltest Du Dir das genau anschauen. Ich denke, damit sollte es einfacher werden.
Gruss,
Mark
Ab 2013 wird die GEZ-Rundfunkgebühr reformiert. Hier kann man ausrechnen lassen, was auf einen zukommt:
So viel Rundfunkgebühr zahlen Sie als Unternehmer ab 1. Januar 2013 an die GEZ
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/gez-rechner/