Bei Auszug aus der alten Mietwohnung wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und vom Vermieter sowie Mieter unterschrieben.
Im nachhinein stellt der Vermieter einen Zahlendreher beim Ablesen der Heizkosten fest.
In der Abrechnung wurde dann allerdings der Wert benutzt, der nicht dem Wert auf dem Übergabeprotokoll entspricht. Für den Mieter bedeutet dies eine Nachforderung.
Ist der Vermieter dazu berechitgt einen anderen Wert abzurechnen als der der auf dem Übergabeprotokoll steht?
Im nachhinein stellt der Vermieter einen Zahlendreher beim
Ablesen der Heizkosten fest.
In der Abrechnung wurde dann allerdings der Wert benutzt, der
nicht dem Wert auf dem Übergabeprotokoll entspricht. Für den
Mieter bedeutet dies eine Nachforderung.
Ist der Vermieter dazu berechitgt einen anderen Wert
abzurechnen als der der auf dem Übergabeprotokoll steht?
Würdes du hier diese Frage auch stellen, wenn du dadurch Geld bekommen würdest anstatt nachzahlen zu müssen ??
ABER: der Vermieter hat auf etwas bestanden, was im Protokoll festgelegt war und durchgeführt wurde. Da er sich auf die verbindliche Unterschrift berufen hat.
Dieses Recht dürfte der Mieter dann allerdings auch haben - oder? egal worum es geht? gibt es Einschränkungen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
rein rechtlich kann sich der Mieter auf das Protokoll berufen, dazu wird so ein Papier schließlich unterschrieben. Falls der Mieter noch länger dort wohnen will, sollte er vielleicht nochmal in sich gehen und sich fragen, ob die Zahl, die der Vermieter zugrunde legt, plausibel ist. Wenn ja, stellt sich als Zweites die Frage, ob der Betrag es wert ist, um auf Dauer ein (hoffentlich) gutes Verhältnis zu ruinieren.
Würdes du hier diese Frage auch stellen, wenn du dadurch Geld
bekommen würdest anstatt nachzahlen zu müssen ??
ABER: der Vermieter hat auf etwas bestanden, was im Protokoll
festgelegt war und durchgeführt wurde. Da er sich auf die
verbindliche Unterschrift berufen hat.
Dieses Recht dürfte der Mieter dann allerdings auch haben -
oder? egal worum es geht? gibt es Einschränkungen?
Ein offensichtlicher Irrtum, und ein Zahlendreher ist ja ein solcher, ist schon eine Einschränkung. Zudem wird es sich nicht um die rechten zwei Stellen handeln, welche vertauscht wurden. Hinzu kommt noch, dass der Zählerstand die Grundlage für die Abrechnung ist und nicht das Übergabeprotokoll.
Ein offensichtlicher Irrtum, und ein Zahlendreher ist ja ein
solcher, ist schon eine Einschränkung. Zudem wird es sich
nicht um die rechten zwei Stellen handeln, welche vertauscht
wurden. Hinzu kommt noch, dass der Zählerstand die Grundlage
für die Abrechnung ist und nicht das Übergabeprotokoll.
MfG Peter(TOO)
es ist leider alles etwas undurchsichtig aber ich versuch es mal zu erklären:
die Nachzahlungen belaufen sich auf 4 Monate und über 100€ Heizkosten (Nachzahlung) trotz 2€ NK pro m². In der neuen Wohnung bekommt man die letzten 2 Jahre immer ca. 100€ aus den NK (auch 2€ pro m²) zurück. wie können so große Unterschiede sein?
Außerdem stand die alte Wohnung über ein halbes Jahr leer. Woher weiß man welcher Wert stimmt?
Hallo,
wie ist denn der Zahlendreher festgestellt worden?
Wenn die Tatsachen gegen das Protokoll sprechen und das auch beweisbar ist, kann man das Protokoll in diesem Punkt selbstverständlich wegen Irrtums anfechten.
Das gilt natürlich für beide Seiten. Aber es sollte eben schon beweisbar sein.
der Fehler wurde erst festgestellt, nachdem auf der Abrechnung plötzlich eine andere Zahl stand als auf dem Übergabeprotokoll -> eine Nachzalung fällig ist. Nach Anfrage hat der Vermieter erklärt, dass es ein Ablesefehler war und die Nachzahlung bezahlt werden muss.
mfg
Chlodwig
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein offensichtlicher Irrtum, und ein Zahlendreher ist ja ein
solcher, ist schon eine Einschränkung. Zudem wird es sich
nicht um die rechten zwei Stellen handeln, welche vertauscht
wurden. Hinzu kommt noch, dass der Zählerstand die Grundlage
für die Abrechnung ist und nicht das Übergabeprotokoll.
es ist leider alles etwas undurchsichtig aber ich versuch es
mal zu erklären:
Das liegt aber irgendwie auch an dir, du legst nicht alle Fakten auf den Tisch.
die Nachzahlungen belaufen sich auf 4 Monate und über 100€
Heizkosten (Nachzahlung) trotz 2€ NK pro m². In der neuen
Wohnung bekommt man die letzten 2 Jahre immer ca. 100€ aus den
NK (auch 2€ pro m²) zurück. wie können so große Unterschiede
sein?
Wie gross sind die Wohnungen ?
Das Alter, bzw. die Wärmedämmung, der Gebäude spielt eine grosse Rolle.
Technischer Stand und Art der Heizung und des Brennmaterials.
Außerdem stand die alte Wohnung über ein halbes Jahr leer.
Woher weiß man welcher Wert stimmt?
Stellt sich noch die Frage welche 6 Monate. Solche kleinigkeiten gibst du auch nicht an. Es macht schon einen Unterschied ob das 6 Monate im Winter oder 6 Monate im SOmmer waren.
Was auch noch nicht klar ist, wie lange die Geschichte her ist. Das spielt auch noch eine Rolle, also nehme ich an, dass das vor mindestens 6 Monaten war.
Wie lange hast du da gewohnt und sind Vergleichwerte aus den Vorjahren vorhanden ?
Da du etwas von 4 Monaten schreibst, rate ich mal, dass du so im Oktober da ausgezogen bist ?!
Sorry - ich wusste nicht, dass alle Inbfos benötigt werden…
okay los gehts:
wir sind im April 2004 dort ausgezogen. Die 2-Raum Wohnung (2 Leute) war ca. 59m² groß und wurde ca. 1994 saniert. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 (=Abschlussrechnung) erstreckt sich also über den Zeitraum Januar bis April. In diesem Zeitraum sollen Nachzahlungen von 100€ für heizkosten angefallen sein.
in der neuen Wohnung 75m² wohne ich mit 3 Leuten in einer WG(seit April/Mai 2004). Auch diese Wohnung wurde ca. 1995/96 saniert. Die Bauzeit beider Häuser dürte die gleiche Zeit gewesen sein. In dieser Wohnung haben wir wie gesagt für die letzten beiden Jahre im Durchschnitt 100€ zurück bekommen.
In der anderen Wohnung mussten wir immer nachzahlen - nur hier nicht mehr. Diese große Differenz gibt mir wirklich zu denken.
Die Abrechnung wurde pünktlich vom Vermieter innerhalb eines Jahres erstellt - der Widerspruch auch fristgerecht eingelegt.
Neben den Heizkosten wurden auch Veränderungen am Verteilerschlüssel (ohne unsere Zustimmung) etc. durchgeführt. Deswegen zieht sich dieser Fal schon eine weile…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry - ich wusste nicht, dass alle Inbfos benötigt werden…
Also was ich jetzt lese, ändert doch einiges am Sachverhalt !!
okay los gehts:
wir sind im April 2004 dort ausgezogen. Die 2-Raum Wohnung (2
Leute) war ca. 59m² groß und wurde ca. 1994 saniert. Die
Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004
(=Abschlussrechnung) erstreckt sich also über den Zeitraum
Januar bis April. In diesem Zeitraum sollen Nachzahlungen von
100€ für heizkosten angefallen sein.
Also:
12 * 59 * 2€ = 1416€/a
Hier ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass Jannuar/Februar die kältetsten Monate sind, also die grössten Heizkosten verursachen.
in der neuen Wohnung 75m² wohne ich mit 3 Leuten in einer
WG(seit April/Mai 2004). Auch diese Wohnung wurde ca. 1995/96
saniert. Die Bauzeit beider Häuser dürte die gleiche Zeit
gewesen sein. In dieser Wohnung haben wir wie gesagt für die
letzten beiden Jahre im Durchschnitt 100€ zurück bekommen.
= 1800€/a
Die 2€/m2 sind der Mittelwert über 12 Monate. Im Sommer zahlst du eigentlich zuviel und im Winter zuwenig, wenn man mit den tatsächlichen Kosten/Monat vergleicht.
Das Jahr der Renovierung sagt natürlich nichts über die Heiz-Kosten aus. Man kann billig sanieren oder die Wäremedämmung und die Heizanlage wesentlich verbessern.
In der anderen Wohnung mussten wir immer nachzahlen - nur hier
nicht mehr. Diese große Differenz gibt mir wirklich zu denken.
Das „immer“ verstehe ich jetzt nicht ganz, du warst ja nur 4 Monate dort ???
Die Abrechnung wurde pünktlich vom Vermieter innerhalb eines
Jahres erstellt - der Widerspruch auch fristgerecht eingelegt.
Neben den Heizkosten wurden auch Veränderungen am
Verteilerschlüssel (ohne unsere Zustimmung) etc. durchgeführt.
Deswegen zieht sich dieser Fal schon eine weile…
Wann wurde der Schlüssel geändert (vor, nach oder wärend der 4 Monate) ??
nein ich habe insgesamt 2,5 Jahre in der 2-Raum wohnung gelebt… nicht nur 4 Monate… die waren nur die letzte Betriebskostenabrechnung die wir zahlen mussten…
Hallo,
wie ist denn der Zahlendreher festgestellt worden?
der Fehler wurde erst festgestellt, nachdem auf der Abrechnung
plötzlich eine andere Zahl stand als auf dem Übergabeprotokoll
nene, ich meine: wie hat der Vermieter den Zahlendreher festgestellt? Er muss ihn ja beweisen, vielleicht ist der Zahlendreher ja nur in seiner Rechnung.
Ist denn der aktuelle Zählerstand niedriger als das, was im Protokoll stand? Dann könnte es ja so gewesen sein, wie der Vermieter behauptet. Allerdings ist eine einzelne falsche Ziffer ja auch nicht unwahrscheinlich, deshalb müsste da schon etwas mehr kommen.
Gruß
loderunner (ianal)