Selbstverständlich hat der Mieter das Recht alle Zählerstände bei der Wohnungsübergabe/Einzug schriftlich mitgeteilt zu bekommen.
Hier ist der VM in der Pflicht auf die unwillige Hausverwaltung einzuwirken oder sich deswegen mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen…
Beim VM schriftlich den Anspruch geltend machen.
MfG ramses90
Hallo,
angenommen ein Mieter M zieht ein und erhält keine Zählerstände, denn die seien ja bereits bei Auszug des Vormieters abgelesen worden, über Funk.
Der Hausverwalter reagiert trotz Bitte des Vermieters nicht, diese an den Mieter M zu überlassen.
Hat M ein Recht darauf, diese zu sehen ? Ob und wie Funkmessgeräte von M selbst ablesbar sind, ist ihm als technischer Laie unklar.
Muss der M „irgendwelchen“ Zahlen nach der Heizperiode einfach glauben? Dass er BGH diese Geräte wohl für zulässig erklärt hat, ist hier nicht die Frage.
Vorab Danke
LG
living free
Hallo,
dei Elektronischen Heizkostenverteiler müssen in der Regel nicht zwischenabgelesen werden. Diese haben eine interne Uhr und setzen periodisch immer einen Speicherung der zählerstände ab.
Z.B. erste - zwiete Woche Januar stand 5 Einheiten
dritte - virte Woche Januar Stand 8 Einheiten ect.
Bei der Heizkostenermittlung wird geschaut welche Einheiten wann verbraucht wurden. Diese werden den jeweiligen Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt.
Andere Methode ist es die Kosten nach Gradtagszahlen zu verteilen. Diese werden im laufe des Jahres ermittelt. Klick
Hallo!
Auch technische Laien haben doch Augen im Kopf oder nicht ?
Die Heizkostenverteiler , ob Funk oder nicht, haben auch ein Display auf dem sie die Daten anzeigen. Denn auch fernauslesbare Geräte sind ganz normale Heizkostenverteiler. Nur zusätzlich mit Funk zur Übertragung der Daten ohne Hausbesuch des Ablesers.
Sie zeigen aber die Daten auch direkt am gerät an und speichern sie auch,manche Daten (alte Zählerstände der vorjahre etwa) bleiben dort gespeichert und sind auf Tastendruck abrufbar.
Eigentlich sollte jeder neue Mieter auch ein Infoblatt zu den Heizkostenverteiler erhalten. Fehlt es, dann beim Vermieter, ersatzweise Verwalter oder der Abrechnungsfirma anfordern.
Was spricht dagegen, beim Einzug diese Anzeigen je Gerät selbst abzulesen und zu notieren ?
Macht man das beim Strom nicht auch ?
MfG
duck313
Hallo duck313
ja, ich denke, auch Laien haben Augen im Kopf, außer diese sind ggf. blind, was auch manchmal der Fall ist.
Ferner kann es ja aber eben sein, dass zwischen letzter Ablesung und Übergabe ein Zeitfenster liegt.
Danke für deine Info.
living free
ja, sowas fand ich in der HeizAnlVO, ich meine § 6, auch.
Danke.