Hallo, es geht um Kindergeld.
Es existieren zwei Kinder. Vater und Mutter (verh., zusammenlebend) beziehen für je eines Kindergeld.
Ist eine Erwähnung des jeweils anderes Kindes als Zählkind sinnvoll? (ein Vorteil entsteht vermutlich erst mit einem dritten Kind?)
Kann der Antrag auf ein Zählkind jederzeit gestellt werden? Also bspw. erst mit dem dritten Kind?
Bsp:
Vater bezieht für Kind 1.
Mutter für Kind 2.
Kind 3 wird geboren.
Das Kindergeld für Kind 3 soll an den Vater gezahlt werden. Kann die Erwähnung des Zählkinds (Kind 2) auch erst mit dem Kindergeldantrag für Kind 3 erfolgen?
Den kannst du stellen, wenn das dritte Kind da ist. Ansonsten könnt ihr ja auch das Kindergeld für alle Kinder einem Elternteil zuordnen, das wäre wohl die einfachste Lösung. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!
Eben nicht. Wenn die beiden drei gemeinsame Kinder haben, wovon eines dem einen, zwei dem anderen Elternteil zugeordnet werden, dann kann durch die Zählkindberechnung für das dritte Kind das erhöhte Kindergeld erreicht werden. Wenn sowieso alle drei Kinder bei einem Elternteil sind, ergibt sich allerdings das Problem nicht, denn dann ist das dritte Kind in jedem Fall drittes Kind. Deswegen vorhin mein Hinweis:
Und wenn Du dann hinterher merkst, dass Du weder im Öffentlichen Dienst noch im Metall- oder Chemietarif tätig bist, hast Du die Kinder ganz umsonst gekriegt.
Ich bin den sog. „Berufsberatern“ an Schule und Uni bis heute gram, dass sie nie auch nur mit einem Wort erwähnt haben, dass es Wasserwirtschaftsämter gibt: Zwei heftige Laufbahnprüfungen und danach vierzig Jahre lang nichts mehr tun - das wärs doch eigentlich gewesen!
Meistens, jedoch bei einem Elternpaar, das die gemeinsamen Kinder zwischen sich aufteilt, kann auch ein Zählkind vorliegen. Beispielsweise Vater beantragt Kindergeld für Kind zwei, Mutter beantragt Kindergeld für Kind eins und drei, damit ist beim Kindergeld Kind drei ihr zweites Kind. Durch die Berücksichtigung von Kind zwei als Zählkind bei der Mutter wird Kind drei zum dritten Kind und sie erhält das erhöhte Kindergeld.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Kindergeldstelle dies von Amts wegen berücksichtigt, aber falls die Eltern bei verschiedenen Kindergeldstellen sind, weiß die Kindergeldstelle ja möglicherweise gar nichts von dem zweiten Kind.