Hallo, es geht um Kindergeld.
Es existieren zwei Kinder. Vater und Mutter (verh., zusammenlebend) beziehen für je eines Kindergeld.
Ist eine Erwähnung des jeweils anderes Kindes als Zählkind sinnvoll? (ein Vorteil entsteht vermutlich erst mit einem dritten Kind?)
Kann der Antrag auf ein Zählkind jederzeit gestellt werden? Also bspw. erst mit dem dritten Kind?
Bsp:
Vater bezieht für Kind 1.
Mutter für Kind 2.
Kind 3 wird geboren.
Das Kindergeld für Kind 3 soll an den Vater gezahlt werden. Kann die Erwähnung des Zählkinds (Kind 2) auch erst mit dem Kindergeldantrag für Kind 3 erfolgen?