Hallo,
mein Mann ist Angestellter und sein AG übernimmt entsprechend 50 % der Gebühren zu seiner privaten KV. Bisher hat der AG den Teil meines PKV-Beitrages nicht bezahlt, da ich Selbständig war.
Wie verhält es sich nun, wenn ich aufgrund von Nachwuchs nicht mehr selbständig tätig bin. Übernimmt (muss?) dann der AG meines Mannes auch einen Teil meiner PKV-Kosten?
Falls ja, bis zu welchem Höchstbetrag übernimmt er diese?
Vielen Dank für Eure Antworten!
joel
Der Arbeitgeber ist verpflöichtet die Hälfte Ihres Beitrages zu bezuschussen, wenn Sie gem. § 10 SGB V Anspruch auf Familienversicherung in der GKV hätten (also, wenn Ihr Mann dort noch versichert wäre).
Der Zuschuss beträgt maximal 50% des durchschnittlichen Beitragssatzes (13,9%) aus der Beitragsbemessungsgrenze KV in Höhe 3.562,50 EUR! Darüber hianus werden noch 50% der Pflegepflichtbeiträge (1,7% aus dem o.g. Betrag!) bezuschusst!
Thorulf Müller
Grüß Sie Herr Müller,
vielen Dank für die Information!
D.h. der Zuschuss wäre für die PKV max. 247,59 EUR (50% von 13,9 % Basierend der BBG). Bedeuted das nun, dass der AG für meinen Mann, mich und die Kinder max. 247,59 EUR als Zuschuss erhält, oder ist das der zusätzliche Zuschuss zu meiner PKV - unabhängig der Beiträge meines Mannes / der Kinder?
joel
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Hallo,
der Zuschuss gilt ggf. für ALLE Familienangehörigen; also
Mann, Frau und Kind(er). Mehr is nich !
Gruß