ich bin privat versichert und angestellt bei einer Bank, lag mit meinem Einkommen bisher über der BBMG. Nun bin ich seit November im Mutterschutz und seit Januar 2010 stolze Mama eines Sohnes. Mein Sohn ist ebenfalls privat versichert über mich. Mein Mann ist Angestellter im öffentlichen Dienst und in der GKV. Ich beziehe zur Zeit Elterngeld. Ich bekomme natürlich zur Zeit keinerlei Zuschuss zu meiner KV. Nun meine Frage. Zahlt der AG meines Mannes einen Zuschuss zu meiner PKV und zu der meines Sohnes? Und wenn ja in welcher Höhe und wie können wir das beantragen?
ich bin privat versichert und angestellt bei einer Bank, lag
mit meinem Einkommen bisher über der BBMG. Nun bin ich seit
November im Mutterschutz und seit Januar 2010 stolze Mama
eines Sohnes. Mein Sohn ist ebenfalls privat versichert über
mich. Mein Mann ist Angestellter im öffentlichen Dienst und in
der GKV. Ich beziehe zur Zeit Elterngeld. Ich bekomme
natürlich zur Zeit keinerlei Zuschuss zu meiner KV. Nun meine
Frage. Zahlt der AG meines Mannes einen Zuschuss zu meiner PKV
und zu der meines Sohnes? Und wenn ja in welcher Höhe und wie
können wir das beantragen?
Der Arbeitgeber des Ehemanns zahlt seinen Arbeitgeberanteil für das Gehalt seines Mitarbeiters an dessen Krankenkasse.
Ob nun der Mitarbeiter seine komplette Familie bei der Kasse versichert hat oder nicht, das interessiert ihn nicht. Das kann der Mitarbeiter machen, wie er das möchte.
Sicherlich wird er keinen weiteren Zuschuss für weitere Krankenkassen leisten.
Viele Grüße
Elawitt
obwohl ich als Versicherungskaufmann und PKV-Spezialist seit nun 20 Jahren
tätig bin, kann ich natürlich an dieser Stelle keine
Rechtsberatung darstellen
oder
ersetzen, kann ich also lediglich nach „bestem Kenntnisstand“ sowie
Erfahrung urteilen und mit „bestem Gewissen“ meine Antwort ist als „meine
persönliche Meinung und Einschätzung“ senden. Das machen ich gern.
Der Arbeitgeber Ihres Mannes hat für den Beitrag des
Kindes ebenfalls 50% zu bezahlen, wie auch für Sie selbst (also die Ehefrau),
wenn sie nicht mehr berufstätig sind. Allerdings erfolgt der Zuschuss
für Kind und Ehefrau nur bis zur vom Gesetzgeber fest-
gelegten Höchstgrenze. Diese beträgt dieses Jahr 257,25 Eu.
Um den Zuschuss vom Arbeitgeber zu bekommen, sollte Ihr
Mann einfach einen Nachweis der bestehenden Krankenversicherung
Ihres Sohnes und Ihnen (Ehefrau) beim Arbeitgeber
im Personalbüro abgeben. Der Beitrag sollte da natürlich darauf ersichtlich sein .
Es gibt die Möglichkeit, bei der „Krankenversicherung
eine Bescheinigung für den Arbeitgeber“ (diese Bescheinigung
heißt so) anfordern und dem Arbeitgeber aushändigen.
Ihr Sohn ist zur Zeit beitragsfrei in der GKV des Vaters mitversichert, die PKV ist solange überflüssig und daher zahlt auch niemand einen Zuschuss dazu. PKV des Kindes auf Anwartschaft stellen !
Bei Ihnen ists komplizierter: Sie wären auch beitragsfrei versichert, wenn Sie gesetzlich versichert gewesen wären, sind es aber als PKV-Versicherte aufgrund einer ausdrücklichen Regelung nicht. Aber einen Zuschuss muß sein Arbeitgeber auch nicht zahlen.