Hallo!
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss dieser Versicherung ihre Ursache gehabt, aber erst nach Abschluss zu einem Gerichtsverfahren geführt haben?
Beispiel:
Alte Rechtsschutzversicherung (A) besteht:
Jetzt kommt es zu einer Vertragsverletzung bei einem Kauf.
Anschreiben an den Schuldner (auch vom Anwalt) sind vergeblich.
Alte Versicherung (A) wird gekündigt, eine neue (B) wird abgeschlossen.
Jetzt soll ein Mahnbescheid- bzw. dann evtl. ein Gerichtsverfahren angestrengt werden.
Wahrscheinlich müsste dann die neue Versicherung (B) Kostendeckungszusage geben, oder?
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten,
die bereits vor Abschluss dieser Versicherung ihre Ursache
gehabt, aber erst nach Abschluss zu einem Gerichtsverfahren
geführt haben?
Grds.: nein.
Wahrscheinlich müsste dann die neue Versicherung (B)
Kostendeckungszusage geben, oder?
Grds.: nein, sondern die alte (innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen). Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen sich die beiden RSV die Kosten teilen.
Hallo, vielen Dank.
Wenn zwischen Kaufzeitpunkt und jetzt schon 15 Monate vergangen sind, wird es dann wohl wahrscheinlich schwierig, zumal der Versicherungswechsel bereits vor 8 Monaten stattfand.
Hi,
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten,
die bereits vor Abschluss dieser Versicherung ihre Ursache
gehabt, aber erst nach Abschluss zu einem Gerichtsverfahren
geführt haben?
Grds.: nein.
Falsch.
Wahrscheinlich müsste dann die neue Versicherung (B)
Kostendeckungszusage geben, oder?
Grds.: nein,
Auch falsch
sondern die alte (innerhalb bestimmter zeitlicher
Grenzen). Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen sich die
beiden RSV die Kosten teilen.
So, ich kenn dich zwar nicht, aber gut. Hat nix mit dir persönlich zu tun.
Hier ist es abhängig von der Versicherung. Entsprechend den Bedingungen gibt es 2 Varianten: Zum einen die Variante „Wann ist der Schaden passiert“ (in diesem Fall im Rahmen der alten Versicherung) und die andere Variante ist „Wann wird gegen den Schaden vorgegangen“. Das wäre dann erneut im Rahmen der neuen Versicherung.
Hier ist also schon zu unterscheiden. Einfach die neue Versicherung informieren, Schadenfall schildern. Evtl. Kosten werden dann von der alten Versicherung zurückgefordert.
Gruß
Jürgen