Hallo
mal angenommen, ein Alg-II-Empfänger hat seine Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und eine neue Wohnung bezogen.
Zahlt das Amt dann übergangsweise zwei Monate doppelt Miete,
Kann sein, wenn das Amt den Umzug genehmigt oder gar verlangt hat.
oder geht der vorige Vermieter leer aus?
Normalerweise nicht. Seine Verträge muss auch ein Alg-II-Empfänger einhalten. Das Amt passt aber nicht auf, ob er das tut.
Es kann theoretisch sein, dass der Mieter das Geld für beide Mieten erhalten hat, aber eben nicht an den vorigen Vermieter weitergeleitet hat, von dem er ja nun nichts mehr will. – Oder der Umzug wurde gar nicht genehmigt, so dass der Mieter die Miete für die alte Wohnung dem neuen Mieter gegeben hat, und den Umzug irgendwie kostengünstig gemanagt hat.
Wenn ja: Was kann der Vorvermieter unternehmen, außer klagen (wobei er vermutlich auf seinen Kosten sitzenbliebe)?
Er kann das Amt darüber unterrichten, dass er die Miete nicht erhalten hat. Ob der Vermieter davon irgendwas haben könnte, weiß ich nicht. Ggf. könnte der Mieter aber Schwierigkeiten bekommen.
Viele Grüße