Zahlt AOK einen Psychotherapeuten

Hallo,
da ich sehr viel Stress auf der Arbeit habe, und von meiner Chefin ständig unter Druck gesetzt werde (was teilweise schon an Mobbing grenzt), habe ich mir jetzt überlegt einen Psychologen aufzusuchen. Aber wie sieht das aus, da man ja als Azubine nicht sehr viel Geld verdient,…wisst ihr ob das die AOK zahlt, wenn ja, kann man sich da übers Internet irgendwie anmelden oder einen Psychologen beantragen? Weil anrufen tu ich da ehr ungern, komm mir da total blöd vor. Könnt ihr mir bitte helfen?..
Danke schon mal im Voraus

Hallo,

mit der KK mußt du im Normalfall gar nix regeln.
Du gehst zu Deinem Hausarzt oder einem Facharzt (für Psychiatrie). Wenn diese Behandlungsbedürftigkeit attestieren, bekommst Du eine Überweisung zu einem „psychologischen Psychotherapeuten“.
Um einen Termin mußt Du Dich aber selbst kümmern.
Wenn die Probegespräche für Dich und den Therapeuten/die Therapeutin positiv gelaufen sind, schreibt der/die Therapeut/in einen Antrag an die KK mit einem Behandlungsplan und die KK entscheidet dann über die Kostenbewilligung. Die Entscheidung bekommt dann wieder der Therapeut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapie

&Tschüß
Wolfgang

Hallo!

wisst ihr ob das die
AOK zahlt

Ja, die AOK zahlt für Psychotherapie.
Du musst auch nichts vorher bei der Kasse beantragen oder dergleichen, sondern machst einen Ersttermin beim Psychotherapeuten aus, der dich auf keinen Fall etwas kosten wird.
Alles weitere ergibt sich dann im Erstgespräch.

wenn ja, kann man sich da übers Internet irgendwie
anmelden oder einen Psychologen beantragen? Weil anrufen tu
ich da ehr ungern, komm mir da total blöd vor.

Es ist in aller Regel gar kein Problem, einen Termin fürs Erstgespräch mit einem Therapeuten auszumachen indem du ihm eine Mail schreibst anstatt ihn anzurufen. Schreib eben dazu, dass dir das Anrufen sehr unbehaglich wäre.
Du kannst aber auch z.B. jemanden aus deiner Familie für dich anrufen lassen. Das ist übrigens auch gar nicht so selten und ungewöhnlich.

Btw:
Manchen Menschen fällt so ein Erstanruf gleich viel leichter, wenn sie eine Überweisung für den Psychotherapeuten in der Hand haben, weil sie dann quasi anrufen „müssen“ (statt einfach nur von sich aus zu „wollen“).
Eine Überweisung könntest du dir beim Hausarzt holen, die benötigst du aber nicht zwingend.

Gruß
Tyll

Hallo!

Ich möchte deine Antwort kurz kommentieren, weil du so viele völlig unnötige Hürden aufbaust …

mit der KK mußt du im Normalfall gar nix regeln.

richtig

Du gehst zu Deinem Hausarzt

Sie KANN, wenn sie will, zunächst zum Hausarzt gehen.
Sie muss das aber NICHT, wenn sie nicht will.

oder einem Facharzt (für
Psychiatrie)

Der hat normalerweise damit gar nichts zu tun.

Wenn diese Behandlungsbedürftigkeit attestieren,

Wenn die UP zum Hausarzt gehen möchte, dann muss der Hausarzt aber gar nichts attestieren, sondern er muss schlichtweg überweisen.

bekommst Du eine Überweisung zu einem „psychologischen
Psychotherapeuten“.

Um einen Termin mußt Du Dich aber selbst kümmern.

Wie gesagt, es ist kein Problem, wenn sie z.B. Mutter/Vater/Schwester für sie einen Ersttermin vereinbaren lässt.

Wenn die Probegespräche für Dich und den Therapeuten/die
Therapeutin positiv gelaufen sind

Auch das klingt so hochtrabend, dass es abschreckt, wenn man sich vorstellt, so lange „in der Probe“ schweben zu müssen …

Bei der „Probe“ gehts zu 95% schlicht darum, ob der ausgewählte Psychotherapeut von seiner Ausbildung her einigermaßen das anbieten kann, was von der Patientin gewünscht und gebraucht wird, oder ob nicht ein Kollege oder eine Institution die bessere Alternative wäre.
In aller Regel ist das am Ende des Erstgesprächs bereits in trockene Tücher gebracht.

, schreibt der/die
Therapeut/in einen Antrag an die KK mit einem Behandlungsplan
und die KK entscheidet dann über die Kostenbewilligung. Die
Entscheidung bekommt dann wieder der Therapeut.

richtig

Gruß
Tyll

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Hallo!

Hallo

Ich möchte deine Antwort kurz kommentieren, weil du so viele
völlig unnötige Hürden aufbaust …

Ich baue keine Hürden auf, sondern schildere den Prozess

mit der KK mußt du im Normalfall gar nix regeln.

richtig

Du gehst zu Deinem Hausarzt

Sie KANN, wenn sie will, zunächst zum Hausarzt gehen.
Sie muss das aber NICHT, wenn sie nicht will.

Sie braucht aber eine Überweisung, wenn der Therapeut nicht zufällig gleichzeitig auch Arzt ist

oder einem Facharzt (für
Psychiatrie)

Der hat normalerweise damit gar nichts zu tun.

Doch, der hat was damit zu tun. Der könnte nämlich eine fachärztlich fundierte Diagnose stellen und dann ebenfalls eine Überweisung ausstellen.

Wenn diese Behandlungsbedürftigkeit attestieren,

Wenn die UP zum Hausarzt gehen möchte, dann muss der Hausarzt
aber gar nichts attestieren, sondern er muss schlichtweg
überweisen.

Die Überweisung ist die Bestätigung der Behandlungsbedürftigkeit

bekommst Du eine Überweisung zu einem „psychologischen
Psychotherapeuten“.

Wieso streichst Du „psychologisch“?. Therapeut kann sich jeder De… nennen, die Bezeichnung ist nicht geschützt. Nur der „psychologische Psychotherapeut“ bzw. der „ärztliche Psychotherapeut“ können therapeutische Arbeit mit der GKV abrechnen.
Schon bei den Bezeichnungen der Heilpraktiker wird es sehr unscharf, denn da benutzen einige den Begriff der „Psychotherapie“ bzw. „Psychotherapeut“ mit Zusätzen, die einem normalen Patienten nix sagen und die Beschränkungen nicht erkennbar werden lassen.

Um einen Termin mußt Du Dich aber selbst kümmern.

Wie gesagt, es ist kein Problem, wenn sie z.B.
Mutter/Vater/Schwester für sie einen Ersttermin vereinbaren
lässt.

Erbsenzähler. Natürlich kann man sich helfen lassen, aber auch das muß man selbst in Gang setzen.

Wenn die Probegespräche für Dich und den Therapeuten/die
Therapeutin positiv gelaufen sind

Auch das klingt so hochtrabend, dass es abschreckt, wenn man
sich vorstellt, so lange „in der Probe“ schweben zu müssen …

Bei der „Probe“ gehts zu 95% schlicht darum, ob der
ausgewählte Psychotherapeut von seiner Ausbildung her
einigermaßen das anbieten kann, was von der Patientin
gewünscht und gebraucht wird, oder ob nicht ein Kollege oder
eine Institution die bessere Alternative wäre.
In aller Regel ist das am Ende des Erstgesprächs bereits in
trockene Tücher gebracht.

Woher Du Deine Prozentzahl her hast, wird Dein Geheimnis sein. Jenseits der fachlichen Qualifikation, die ein Patient mangels Wissen idR kaum bewerten kann, geht es sehr viel mehr um das „Drumherum“. Das reicht von der Atmosphäre des Erstgesprächs über die Stimme bis hin zur Praxiseinrichtung.
Die entscheidenden Fragen sind, ob man sich akzeptiert fühlt, ob man sich öffnen kann etc. und dabei geht es um sehr viele Dinge, die aus dem Bauch heraus entschieden werden müssen. Einiges mag nach der ersten Sitzung klar sein, anderes sich erst beim zweiten oder dritten Mal ergeben. Nicht umsonst sind 5 - 8 probatorische Sitzungen vorgesehen.
Fragen

, schreibt der/die
Therapeut/in einen Antrag an die KK mit einem Behandlungsplan
und die KK entscheidet dann über die Kostenbewilligung. Die
Entscheidung bekommt dann wieder der Therapeut.

richtig

Gruß

&Tschüß

Tyll

Wolfgang

Hallo!

Du gehst zu Deinem Hausarzt

Sie KANN, wenn sie will, zunächst zum Hausarzt gehen.
Sie muss das aber NICHT, wenn sie nicht will.

Sie braucht aber eine Überweisung, wenn der Therapeut nicht
zufällig gleichzeitig auch Arzt ist

Das ist nicht korrekt.
Weder berufsrechtlich noch kassenrechtlich braucht man in Deutschland für die Psychotherapie eine ärztliche Überweisung.
Und zwar egal, ob es sich um einen ärztlichen Psychotherapeuten oder um einen psychologischen Psychotherapeuten handelt.

Wenn diese Behandlungsbedürftigkeit attestieren,

Wenn die UP zum Hausarzt gehen möchte, dann muss der Hausarzt
aber gar nichts attestieren, sondern er muss schlichtweg
überweisen.

Die Überweisung ist die Bestätigung der
Behandlungsbedürftigkeit

Das ist nicht korrekt.
Du verwechselt die Überweisung mit der ärztlichen Verordnung.
Diese Verordnung braucht man z.B. für den Physiotherapeuten, den Logopäden, den Ergotherapeuten etc.
Für Psychotherapie braucht man sie dagegen nicht.

bekommst Du eine Überweisung zu einem „psychologischen
Psychotherapeuten“.

Wieso streichst Du „psychologisch“?.

Weil das der Arzt auf dem Überweisungsschein nicht drauf schreiben würde.

Therapeut kann sich jeder
De… nennen, die Bezeichnung ist nicht geschützt.

Das ist ebenfalls sachlich nicht korrekt.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/38759

Gruß
Tyll

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Na Jungs,

damit dürften ja alle Klarheiten, die sich zwischenzeitlich mal bei der Fragestellerin eingestellt haben, beseitigt sein. :wink:

Können wir uns hier und jetzt darauf einigen, dass jede Eurer beiden „Erstantworten“ prinzipiell dazu geeignet waren, die ursprüngliche Anfrage zu beantworten und der Fragestellerin ihre Unsicherheit zu nehmen?

Beste Grüße
Prokrustes

Hallo FlamingoGirl,

Deine Frage ist ja schon von Tyll und Wolfgang sehr kompetent beantwortet worden. Lass Dich von der Auseinandersetzung der beiden um die Details nicht irritieren. Alles wird gut :smile:

Es gibt einige Datenbanken und Suchmaschinen(auch online, z.B. auch von Deiner Krankenversicherung, der AOK) von Therapeuten, die Dir bei der Suche helfen können. In einigen Regionen (vielleicht auch flächendeckend) gibt es Infotelefone oder Hotlines, die es Dir abnehmen können, tagelang hinter 100 Therapeuten her zu telefonieren. Dort kann man Dir sagen, wo ein Platz frei ist.

Beste Grüße
Prokrustes

Hallo!

Können wir uns hier und jetzt darauf einigen, dass jede Eurer
beiden „Erstantworten“ prinzipiell dazu geeignet waren, die
ursprüngliche Anfrage zu beantworten und der Fragestellerin
ihre Unsicherheit zu nehmen?

Nein!

Gruß
Tyll