Zahlt Arge Miete?

Hallo!

Angenommen folgende Situation:
Ein Wohnungseigentümer vermietet seine Wohnung an einen Harz IV Empfänger. Dieser Mieter zahlt nun seit Monaten keine Miete mehr und reagiert auch nicht auf Mahnungen. Der Vermieter setzte sich daraufhin mit der Arbeitsagentur in Verbindung. Die Arbeitsagentur jedoch sagt, sie überweise das Geld für die Miete an den Mieter und wenn der Mieter das Geld nicht an den Vermieter weiter überweist, kann man nichts machen.

Nun die Frage:
Kann der Vermieter erwirken, dass die Miete direkt von der Arbeitsagentur bezahlt wird, statt vom Mieter?

Danke im Voraus
Grüße
Sabine

Wenn der Mieter dem zustimmt.

vnA

Der Vermieter steht in keinem Vertragsverhältnis zur Arge. Er hat nur einen Vertrag mit dem Mieter. Solange dieser den Vertrag erfüllt, hat man keinen Anspruch auf direkte Zahlung vom Amt.

Sobald allerdings die Miete ausbleibt, muss die Arge direkt zahlen.

Dazu gibt es die Regelung § 22, Absatz 4 SGB II

„Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.“

Man sollte dann also direkt mit der Arge sprechen.