Zahlt ARGE Umzug bei Asthma und Behinderung?

Hallo…
Mal angenommen Familie M. lebt seit Anfang 2006 in einem 6-Familienhaus, im 2. Obergeschoss, die Miete wird von der ARGE bezahlt.Die Mutter hatte bei Einzug schon Asthma, was sich aber im letzten Jahr verschlimmert hat.Der Vater ist zu 50% gehbehindert (war er bei Einzug auch schon).Nun möchte sich Familie M. eine andere Wohnung, im Erdgeschoss suchen.Zahlt die ARGE den Umzug und die Renovierung, wenn die Frau ein ärztliches Attest vorlegen kann mit der Empfehlung vom Dok das sie besser ins Erdgeschoss zieht, aufgrund des Asthmas?
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten
L.G.

Hallo!

Um Nachteile bei der Zahlung der Kosten für die Unterkunft zu vermeiden, muss die Umzugsabsicht und deren Notwendigkeit mit der ARGE besprochen werden, bevor ein Mietvertrag über die neue Wohnung abgeschlossen wird.

Die ARGE kann dem Umzug zustimmen und die Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Die Erforderlichkeit des Umzugs muss der Leistungsempfänger nachvollziehbar darlegen. Ein ärztliches Attest wird dabei sehr hilfreich sein. Könnte nicht auch ein ärztliches Attest für den gehbehinderten Ehemann ausgestellt werden?

Gruß, Franz

Hallo…

Das wird sicher möglich sein, ein Attest für den Mann zu bekommen.Aber ob die ARGE dann nicht das Argument bringen wird, der Mann sei auch vorher schon gehbehindert gewesen und habe damit bei Einzug kein Problem gehabt, ist die Frage.
Die Familie hat noch keine neue Wohnung in Aussicht, will sich vorher absichern.
Danke für die Antwort.
M.f.G.

Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod X.]