Zahlt bei Bestellung eines Haustechnikers(Grund:Gasleitung) durch den Mieter der Vermieter?

Die Sache ist folgende:Aufgrund defekter Gasleitung in der Mietwohnung wurde vom Vermieter ein Unternehmen beauftragt ,welches die Leitung erfolgreich reparierte.*
Die Garantie betrug 2 Jahre.
Anschließend gab der Wohnungseigentümer dem Mieter die Telefonnummer des Unternehmens mit Hinweis,dieser könne bei erneuten Problemen die zweijährige Garantie 
in Anspruch nehmen.
Etwa zwei Monate später rief der Mieter das Unternehmen an,da er den Geruch von Gas 
wahrnahm.
Die Haustechniker kamen also,doch alles war in Ordnung;heißt also:die Garantie wirkt nicht.
Somit muss für die Bestellung der Dienstleistung bezahlt werden.
Doch der Mieter weigert sich,schließlich Bestand ja die Sorge der defekten Leitung.
Das Unternehmen verlangt nun vom Eigentümer die Bezahlung,da dieser dem Mieter 
die Nummer des Unternehmens gegeben hat.
Darf das Unternehmen das?

                           *natürlich hat der Eigentümer als Auftraggeber bezahlt

Hallo!

Wer bestellt, bezahlt !  Grundsätzlich.

Aber hier hat doch der Mieter für seinen Vermieter bestellt. Er wurde doch extra vom Vermieter aufgefordert, sich direkt an die Firma zu wenden .
Also zahlt Vermieter.

Vermieter schuldet seinem Mieter eine einwandfreie und sichere Gasinstallation.
Wenn Vermieter meint, Mieter hätte grob fahrlässig/böswillig gehandelt, dann mag er ja die Rechnungssumme vom Mieter einfordern.

Mal am Rande, hätte Mieter die Feuerwehr gerufen, dann wäre es kostenlos gewesen. Denn auch dort muss man bei fälschlich angenommener Gefahr nicht zahlen.

MfG
duck313

Hallo,

viel spannender wäre doch, woher der Gasgeruch kam und ob Mitarbeiter des Unternehmens das auch erkannt hat.

War kein Gasgeruch da, würdest letztendlich Du die Kosten tragen, denn Garantie auf Verdacht gibt es nicht.

By the way, die Feuerwehr anrufen ist manchmal ziemlich teuer, wenn nichts ist.  Je nach Wohnort kann das ganz schnell einige hundert Euro kosten…aber das ist eine juristisch heftig umstrittene Frage.

Gruß

[…]
Etwa zwei Monate später rief der Mieter das Unternehmen an,da
er den Geruch von Gas 
wahrnahm.
Die Haustechniker kamen also,doch alles war in Ordnung;heißt
also:die Garantie wirkt nicht.

Und was war jetzt mit dem Gasgeruch? Konnten die Haustechniker den auch wahrnehmen? Oder Hatte der Mieter sich geirrt??