Die Sache ist folgende:Aufgrund defekter Gasleitung in der Mietwohnung wurde vom Vermieter ein Unternehmen beauftragt ,welches die Leitung erfolgreich reparierte.*
Die Garantie betrug 2 Jahre.
Anschließend gab der Wohnungseigentümer dem Mieter die Telefonnummer des Unternehmens mit Hinweis,dieser könne bei erneuten Problemen die zweijährige Garantie
in Anspruch nehmen.
Etwa zwei Monate später rief der Mieter das Unternehmen an,da er den Geruch von Gas
wahrnahm.
Die Haustechniker kamen also,doch alles war in Ordnung;heißt also:die Garantie wirkt nicht.
Somit muss für die Bestellung der Dienstleistung bezahlt werden.
Doch der Mieter weigert sich,schließlich Bestand ja die Sorge der defekten Leitung.
Das Unternehmen verlangt nun vom Eigentümer die Bezahlung,da dieser dem Mieter
die Nummer des Unternehmens gegeben hat.
Darf das Unternehmen das?
*natürlich hat der Eigentümer als Auftraggeber bezahlt