Mit einem Anwalt gehe ich gegen einen BG MdE Bescheid vor, der bereits rechtskräftig ist. So gehen wir nun vor:
„§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.
309,40€ von mir auf das Konto des Anwalts.
Muss die BG später die 309,40€ zurückzahlten, sollte ich Recht bekommen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Danke für Eure Antworten!