Zahlt Berufsgenossenschaft Anwalt?

Mit einem Anwalt gehe ich gegen einen BG MdE Bescheid vor, der bereits rechtskräftig ist. So gehen wir nun vor:
„§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.
309,40€ von mir auf das Konto des Anwalts.

Muss die BG später die 309,40€ zurückzahlten, sollte ich Recht bekommen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Danke für Eure Antworten!

Hallo, ich gehe mal davon aus das der Antrag nicht positiv abgeschlosssen wird, da es sich um ein außergerichtliches Verfahren handelt und die Frist für Rechtsmittel ausgelaufen ist. daher wäre es sinvoller gewesen, bei Vorliegen neuer Sachverhalte, einen neuen Antrag zu stellen, denn auch bei Erfolg des Antrages werden Kosten (wenn überhaupt) für außergerichtliche Verfahren nur anteilig für notwendig Ausgaben ersetzt.