Hallo,
nehmen wir mal an, in einem Mietshaus ist die Haustür dauerhaft defekt, so das jeder rein und raus kann wie er will. Eine Gruppe Jugendlicher (die nicht im Haus wohnen) nutzt den Keller infolgedessen als Partyraum, saufen, kiffen, zündeln auch ein bißchen rum… Den Mietern passt das natürlich nicht und sie beschweren sich mehrfach (auch schriftlich und detailliert) beim Vermieter, der kümmert sich allerdings nicht darum. Nach einigen Monaten in diesem Zustand bricht nun in besagtem Keller durch Brandstiftung der Jugendlichen ein großes Feuer aus, welches einen erheblichen Schaden verursacht. Zahlt die Brandschutzversicherung des Vermieters den (vollen) Schaden?
Wenn z.B. der Brandermittler (heißt das so?) der Versicherung durch Befragung der Mieter erfährt, daß der Vermieter Warnungen bezüglich der Jugendlichen ignoriert hat und die Haustür nicht repariert wurde…
Viele Grüße,
Ingrid