Hallo,
meine Schwester und ich wohnen momentan zusammen in einer WG, das Jobcenter zahlt je die Hälfte unserer Miete (210 + 210 = 420). Ich habe ab 1.3. ne Teilzeitstelle und meine Schwester ist arbeitssuchend. Wir wollen jetzt beide umziehen, das Jobcenter hat aber beide Wohnungen nicht genehmigt, weil angeblich kein Umzugsgrund vorliegen würde. Unsere jetzige Wohnung ist weder isoliert noch gedämmt und hat noch alte Holzfenster. Wir haben seit diesem Winter starken Schimmelbefall und die Heizkostennachzahlung ist sehr hoch. Wir werden beide dennoch umziehen, da wir weder Mietkaution oder Umzugshilfen brauchen. Die Wohnung meiner Schwester liegt im „angemessenen“ Rahmen des Jobcenters, meine jedoch nicht. Die ist ca. 40 € zu teuer in der Kaltmiete plus Nebenkosten. Meine Frage jetzt dazu:
Muss ich nur die Differenz von diesen 40 € selber zahlen oder zahlt das Amt vielleicht nur die 210 €, die sie vorher auch an mich gezahlt haben?
Ich würde ja auch einfach die Post von der Leistungsabteilung abwarten, aber wie lange soll das dauern? Oder wäre es eine Überlegung, sich vom Arzt die gesundheitliche Gefahr des Schimmels bescheinigen zu lassen? Dann müssen sie den Umzug doch genehmigen, oder nicht? Bin gespannt auf eure Antworten und Ideen.
Lieber Gruß, Christine
FAQ nicht gelesen oder ignoriert?
Hallo,
- Arbeitsamt oder korrekt Agentur für Arbeit zahlt nie.
- Die Wahl des Wohnsitzes kann keine Behörde vorschreiben (s. Art. 11 GG). Daraus folgt, dass man beliebig umziehen kann ohne dass dies eine Behörde genehmigen muß.
Wir haben seit diesem Winter starken
Schimmelbefall
Das bei diesem milden Winter? Wie war dies in der vorangegangen, kälteren Wintern?
Muss ich nur die Differenz von diesen 40 € selber zahlen oder
zahlt das Amt vielleicht nur die 210 €, die sie vorher auch an
mich gezahlt haben?
Keine Antwort wegen FAQ 1129
Oder wäre es eine
Überlegung, sich vom Arzt die gesundheitliche Gefahr des
Schimmels bescheinigen zu lassen?
Ein Arzt kann lediglich entstandene gesundheitliche Schädigungen bescheinigen. Es dürfte ihm allerdings schwerfallen, den ursächlichen Zusammenhang mit dem Schimmel zu begründen.
Dann müssen sie den Umzug
doch genehmigen, oder nicht?
Nochmals, ein Umzug bedarf keiner Genehmigung.
Bin gespannt auf eure Antworten
Hoffe der Anspannung zu genügen.
und Ideen.
Lediglich zum Schimmelbefall: Im Internet findet man unzählige Hinweise, Schimmelbefall zu verhindern.
Gruß
Otto
Das hat mir jetzt nicht so wirklich weitergeholfen. Natürlich war der Schimmel auch schon in den anderen Jahren da, nur ist er mit jedem Winter stärker geworden. Wie man ihn verhindern kann, weiß ich selbst und wenn ich in der Lage wäre, meine Wohnung selbst zu isolieren würde ich das vielleicht auch tun…aber leider hat da mein Vermieter auch noch ein Wort mitzureden. Was das mit dieser FAQ 1129 auf sich hat, weiß ich nicht. Ich habe hier schon tausende Fragen gelesen, die wie meine formuliert sind. Und außerdem bedarf ein Umzug sowohl einer Genehmigung, weil sonst im Falle einer Nebenkostennachzahlung das Amt nicht zahlt, worauf ich aber auch nicht angewiesen bin. Also, wenn jemand vielleicht eine hilfreichere Antwort hat, wäre ich sehr dankbar.
Hallo
Wir wollen jetzt beide umziehen, das Jobcenter hat aber beide Wohnungen nicht genehmigt, weil angeblich kein Umzugsgrund vorliegen würde.
Wenn es noch geht, würde ich gegen den entsprechenden Bescheid erstmal Widerspruch einlegen. Falls der Widerspruch auch abschlägig beschieden wird, dagegen klagen. Spätestens dann sollte es klappen mit der Genehmigung, wenn die Wohnung schimmelig ist.
Wenn kein Widerspruch mehr geht, würde ich einen erneuten Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Viele Grüße
PS: Wenn mit dem Einkommen der Teilzeitstelle kein großer finanzieller Unterschied besteht, ob man aufstockendes Alg II oder Wohngeld kriegt, würde ich Wohngeld bevorzugen. Das kann man sich ja ausrechnen lassen.