Hallo!
Folgender Sachverhalt:
ich wurde fristlos gekündigt und habe dagegen vor Arbeitsgericht geklagt. Wegen fristloser Kündigung wurde ich von den Arbeitslosengeld-Leistungen für drei Monate gesperrt. Im Gütertermin vor Arbeitsgericht wurde folgender Vergleich angeboten: 1000 € + betriebsbedingte Kündigung. Ich habe bis Montag Zeit, um dem Vergleich zuzustimmen. Wenn ich das tue und nun die betriebsbedingte Kündigung dem Arbeitsamt vorlege, kriege ich dann rückwirkend für die drei Sperrmonate Geld?
Grüße
Vielen Dank
Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit steht Dir dann zu. Ob Du es automatisch bekommst oder erst bei der AA Druck machen must, hängt meist vom Sachbearbeiter ab. Solltest Du seit der Kündigung anstelle von Alg Hartz IV bekommen haben oder andere Lohnersatzleistungen, werden die gegengerechnet.
Hallo ABerlin,
ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Grundsätzlich ist es nach meiner Kenntnis so, dass bei betriebsbedingter Kündigung keine Sperrzeit eintritt.
Nachdem das Arbeitsamt aber bereits eine Sperrzeit verhängt hat, müsste man gegen den ALG 1-Bescheid Widerspruch einlegen und den Sachverhalt neu darlegen.
Ich kenne den Kündigungsgrund für die fristlose Kündigung nicht, glaube aber im Hinblick auf das auszustellende Arbeitszeugnis (dieses bitte wegen verschlüsselter Formulierungen vom Fachmann prüfen lassen), dass der Vergleich die bessere Lösung ist, es sei den Sie bzw. der Anwalt sieht das anders.
Was mich allerdings stutzig macht, sind die 1000,-- Euro. Dieser Betrag erscheint mir gering, da im Fall einer betriebsbedingten Kdg. in der Regel eine Abfindung gezahlt wird (allerdings gibt es in Deutschland hierfür keinen Rechtsanspruch).
Sollte die Frist für den Widerspruch für das ALG 1 bereits abgelaufen sein, meine ich, dass man auf die Kulanz des Arbeitsamtes angewiesen ist.
Unabhängig davon sollte juristische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
knuffel 1958
Guten Tag.
Wenn es eine betriebsbedingte Kündigung wird, hat sich dadurch das Kündigungsdatum geändert?
Das Gerichtsurteil müssten Sie dann bei der Agentur vorlegen, durch den Vergleich wird doch festgelegt das Sie keine Schuld an der Kündigung haben - dann wird die Sperrzeit in der Regel auch rückgängig gemacht.
Hallo,
ja! Da das Arbeitsverhältnis nun aus betriebsbedingten Gründen beendet wurde, wird die vorläufige Sperrzeit zurückgenommen und das Arbeitslosengeld für die 12 Wochen nachgezahlt.
Gruß