Zahlt das die Haftpflicht?

Hallo,
letztes Wochenende habe ich einer Freundin beim Umziehen geholfen.
Da der Umzugswagen schon voll war, habe ich den Fernseher in das
Auto ihres Freundes auf die Rückbank verfrachtet.
Nun hat die Lederrückbank eine kleine Macke.

Würde das die Haftpflicht zahlen, oder gibts da keine Chance?

Gruss
Sina

Hallo Sina,

ich denke, das fällt unter den Punkt Gefälligkeitshandlung und hierfür besteht nicht mal Haftung, da eine Gefälligkeitshandlung einen gegenseitigen Haftungsausschluss miteinbezieht…

Gruß
Marco

PS: Keine Haftung, keine Leistung

Hallo,

mit dieser Problematik haben sich die Gerichte schon beschäftigt. Die Geschädigte, als die Freundin, der geholfen wurde, hat m.E. keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hilft man Bekannten / Freunden bei einem privaten Umzug unterstellen die Gerichte (auch stillschweigend) einen Haftungsverzicht für (leichte) Fahrlässigkeit.

Kein verständiger Mensch wird bei einem privaten Umzug Hilfeleistungen erbringen, wenn er dann auch noch für evt. fahrlässig verursachte Schäden haften soll.

Die Privathaftpflicht wird also keine Leistung erbringen.

Gruss
Stefan