Zahlt das die Haftpflichtversicherung?

Hallo,

Fall:

Tochter parkt ihr Auto vor der Haustür, da Tochter zu faul ist, das Auto in die Garage zu fahren.

Vater ist genervt und fährt das Auto ungefragt in die Garage.

Da Vater Automatikauto hat und Tochter Schaltwagen, denkt er nicht daran, die Handbremse zu ziehen.

Dann macht er das elektrische Garagentor zu.

Dann rollt das Auto zurück und das gerade zugehende Garagentor schrabbt mit einer dicken Schraube einmal von oben bis unten senkrecht über das Hinterteil des Autos eine tiefe Schramme ins Auto.

Zahlt das die Haftpflichtversicherung des Vaters?

Nein, Stichwort Benzinklausel!

Nein, Stichwort Benzinklausel!

Ja, und wenn jetzt böse Buben fremde Autos anritzen, zahlt das dann nicht die Haftpflichtversicherung der Eltern?

Und in diesem Link steht doch: „Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,Benzinklausel`` nicht.“

http://209.85.135.104/search?q=cache:Ill2Y6IkgoIJ:ww…

Die Bengels fahren das Auto nicht!

Die Bengels fahren das Auto nicht!

Aber das in diesem Fall ist ja erst passiert, als das Auto schon geparkt war. Der Vater war schon im Haus und hat von drinnen den Knopf für die elektrische Garage gedrückt.
Das Auto hat sich nicht gleich nach dem Ausstieg selbständig gemacht, erst einige Sekunden danach.

Die Ursache???

Das schließen von dem Garagentor oder nicht einlegen eines Ganges und gleichzeitig Handbremse nicht anziehen?

Es gibt noch mehr Ausschlussgründe!!!

P.S.: Die Haftpflicht zahlt nicht - aber der Vater, oder???

Schade,

dann wird Tochter sich wohl so ein Stift besorgen.
Oder sieht das total scheiße aus?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schade,

dann wird Tochter sich wohl so ein Stift besorgen.
Oder sieht das total scheiße aus?

Das sieht erstens scheiße aus und mindert den Wiederverkaufswert des Autos natürlich um die Kosten einer Komplettlackierung.

Ihr Vater ist schadenersatzpflichtig - hinzu kommt, wenn man fies sein will, noch die ungefragte Nutzung!

Frank Wilke

Unabhängig, dass es in die Benutzung eines KFZ fällt, es ist ein Ausschluss. Außerdem gibt es noch mind. einen weiteren, wie geschrieben. Sie können den Schaden gerne einreichen, Hoffnungen mache ich Ihnen aber keine.

Der Punkt ist, der Vater muss der Tochter den Schaden wohl aus der eigenen Tasche zahlen, sorry!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unabhängig, dass es in die Benutzung eines KFZ fällt, es ist
ein Ausschluss. Außerdem gibt es noch mind. einen weiteren,
wie geschrieben. Sie können den Schaden gerne einreichen,
Hoffnungen mache ich Ihnen aber keine.

Sie kann den Schaden nicht einreichen - Sie muss Schdenersatzforderungen stellen und durchsetzen. Die Haftpflichtversicherungsfrage ist für Sie irrelevant! Sie hat Schadenersatzforderungen. Die Tatsache, dass Sie die nur dann geltend machen will, wenn es versichert ist, zeugt doch vom falschen Verständnis der Versicherung. Das führt dann zu unqualifizierten Aussagen über das Berufsbild!

Der Punkt ist, der Vater muss der Tochter den Schaden wohl aus
der eigenen Tasche zahlen, sorry!

Sie kann den Schaden nicht einreichen - Sie muss
Schdenersatzforderungen stellen und durchsetzen.

Der Vater könnte den Schaden aber melden, er sollte es sich aber sparen!

Das ist aber nicht das problem der Geschädigten - Sie macht es aber zu Ihrem Problem - das ist ein Grundsatzproblem bei Haftpflicht.

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht der Schädiger die Schadensmeldung! Nur z.B.! Er (der Schädiger) leitet die schriftliche Schadenersatzforderung, ggf. kommentiert, an den Versicherer weiter und interessiert sich dann für nichts mehr!!!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen? Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der Verursacher, die Schadensmeldung!

Thorulf Müller

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete
Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des
Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Warum leitet der Verursacher, also in unserem Fall der VN, die Schadenersatzforderungen weiter? Erste pflicht ist es, den Schadedn zu melden. Dies erfolgt i.d.R. durch einen telefonscihen Kontakt anhand dem dann ggf. der VN zu einer schriftlichen Meldung anhand einer Schadensanzeige aufgefordert wird. Meist können die Schadenersatzforderungen des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht beziffeet werden. Beispiel: VN fährt AST auf, Sach und Personenschaden. Sie sagen also Ihrem Kunden, er soll warten mit seiner Meldung, bis der AST seine Schadensersatzforderungen geltend macht? Das wäre fatal!

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Hier, ein Pils von mir zum Anstoßen!! Oder lieber ein Glas Rotwein?

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete
Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des
Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Warum leitet der Verursacher, also in unserem Fall der VN, die
Schadenersatzforderungen weiter? Erste pflicht ist es, den
Schadedn zu melden. Dies erfolgt i.d.R. durch einen
telefonscihen Kontakt anhand dem dann ggf. der VN zu einer
schriftlichen Meldung anhand einer Schadensanzeige
aufgefordert wird.

Und das ist Falsch! Als Interessenvertreter des VN würde ich das nie empfehlen geschweige denn machen.

Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden - also, wenn ich mündliche Schadenersatzforderungen habe, dann setze ich den Versicherer davon in Kenntnis - von der mündlichen Schadenersatzforderung!

Aber einen Schadenfall schildern, also eine Schadenersatzforderung begründen, ist nicht die Aufgabe des VN!

Meist können die Schadenersatzforderungen
des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht beziffeet
werden. Beispiel: VN fährt AST auf, Sach und Personenschaden.
Sie sagen also Ihrem Kunden, er soll warten mit seiner
Meldung, bis der AST seine Schadensersatzforderungen geltend
macht? Das wäre fatal!

Nein - telefonische Info - keine Schadensmeldung im Sinne von Formularen, wie Versicherer sie verwenden! Info!

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Hier, ein Pils von mir zum Anstoßen!! Oder lieber ein Glas
Rotwein?

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete
Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des
Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Warum leitet der Verursacher, also in unserem Fall der VN, die
Schadenersatzforderungen weiter? Erste pflicht ist es, den
Schadedn zu melden. Dies erfolgt i.d.R. durch einen
telefonscihen Kontakt anhand dem dann ggf. der VN zu einer
schriftlichen Meldung anhand einer Schadensanzeige
aufgefordert wird.

Und das ist Falsch! Als Interessenvertreter des VN würde ich
das nie empfehlen geschweige denn machen.

Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden - also, wenn
ich mündliche Schadenersatzforderungen habe, dann setze ich
den Versicherer davon in Kenntnis - von der mündlichen
Schadenersatzforderung!

Aber einen Schadenfall schildern, also eine
Schadenersatzforderung begründen, ist nicht die Aufgabe des
VN!

Das sagt auch keiner. Der VN muß den Schaden aus SEINER Sicht schildern! Damit begründet er nicht die Schadenersatzforderung, ganz im Gegenteil! Er trägt dazu bei, die Schadenersatzforderungen mit dem Hergang aus Sicht des VN zusammen zu bringen um eben auch unberechtigte Ansprüche abwehren zu können

Meist können die Schadenersatzforderungen
des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht beziffeet
werden. Beispiel: VN fährt AST auf, Sach und Personenschaden.
Sie sagen also Ihrem Kunden, er soll warten mit seiner
Meldung, bis der AST seine Schadensersatzforderungen geltend
macht? Das wäre fatal!

Nein - telefonische Info - keine Schadensmeldung im Sinne von
Formularen, wie Versicherer sie verwenden! Info!

Wenn der Schadenhergang eindeutig ist, gebe ich Ihnen gerne Recht, aber leider gibt es gerade im Sachbereich immer wieder Ungereimtheiten und gerade wenn es um die Abwehr geht, ist eine schriftliche Meldung dringend erforderlich

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Hier, ein Pils von mir zum Anstoßen!! Oder lieber ein Glas
Rotwein?

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete
Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des
Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Warum leitet der Verursacher, also in unserem Fall der VN, die
Schadenersatzforderungen weiter? Erste pflicht ist es, den
Schadedn zu melden. Dies erfolgt i.d.R. durch einen
telefonscihen Kontakt anhand dem dann ggf. der VN zu einer
schriftlichen Meldung anhand einer Schadensanzeige
aufgefordert wird.

Und das ist Falsch! Als Interessenvertreter des VN würde ich
das nie empfehlen geschweige denn machen.

Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden - also, wenn
ich mündliche Schadenersatzforderungen habe, dann setze ich
den Versicherer davon in Kenntnis - von der mündlichen
Schadenersatzforderung!

Aber einen Schadenfall schildern, also eine
Schadenersatzforderung begründen, ist nicht die Aufgabe des
VN!

Das sagt auch keiner. Der VN muß den Schaden aus SEINER Sicht
schildern! Damit begründet er nicht die
Schadenersatzforderung, ganz im Gegenteil! Er trägt dazu bei,
die Schadenersatzforderungen mit dem Hergang aus Sicht des VN
zusammen zu bringen um eben auch unberechtigte Ansprüche
abwehren zu können

Ja, wenn konkrete Fragen gestellt werden - und die, die Versicherer stellen, die hinterfrage ich solange, bis die genervt nur das Fragen, was wirklich notwenidg sind!

Meist können die Schadenersatzforderungen
des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht beziffeet
werden. Beispiel: VN fährt AST auf, Sach und Personenschaden.
Sie sagen also Ihrem Kunden, er soll warten mit seiner
Meldung, bis der AST seine Schadensersatzforderungen geltend
macht? Das wäre fatal!

Nein - telefonische Info - keine Schadensmeldung im Sinne von
Formularen, wie Versicherer sie verwenden! Info!

Wenn der Schadenhergang eindeutig ist, gebe ich Ihnen gerne
Recht, aber leider gibt es gerade im Sachbereich immer wieder
Ungereimtheiten und gerade wenn es um die Abwehr geht, ist
eine schriftliche Meldung dringend erforderlich

Nein - nur die Beantwortung von konkreten Fragen!

Ich habe einem Vorstand eines Haftpflichtversicherers ungefragt eine Rechnung für Bildungsmaßnahmen der Leistungsabteilung geschrieben, weil die selbst keine Ahnung hatten!

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Hier, ein Pils von mir zum Anstoßen!! Oder lieber ein Glas
Rotwein?

Erst das Eine, dann das Andere! Ich nehme doch alles, was ich mit beiden Händen und aller Gewalt an mich reißen kann! Und Kunden empfinden bei mir Nestwärme, weil ich die so schnell über den Tisch ziehe, dass sie die Reibungshitze so empfinden!

Der Geschädigte schreibt die Schadenersatzfporderung, nicht
der Schädiger die Schadensmeldung!

Hallo Herr Müller,

Bahnhof sage ich nur. Was will uns dieser Satz sagen?
Naturlich schreibt der Schädiger, oder verständlicher, der
Verursacher, die Schadensmeldung!

Nein, er leitet nur die schriftlich begründete
Schadenersatzforderung weiter und beantwortet ggf. Fragen des
Versicherers - alles andere ist nicht Richtig, also Falsch!

Warum leitet der Verursacher, also in unserem Fall der VN, die
Schadenersatzforderungen weiter? Erste pflicht ist es, den
Schadedn zu melden. Dies erfolgt i.d.R. durch einen
telefonscihen Kontakt anhand dem dann ggf. der VN zu einer
schriftlichen Meldung anhand einer Schadensanzeige
aufgefordert wird.

Und das ist Falsch! Als Interessenvertreter des VN würde ich
das nie empfehlen geschweige denn machen.

Ein Versicherungsfall ist unverzüglich zu melden - also, wenn
ich mündliche Schadenersatzforderungen habe, dann setze ich
den Versicherer davon in Kenntnis - von der mündlichen
Schadenersatzforderung!

Aber einen Schadenfall schildern, also eine
Schadenersatzforderung begründen, ist nicht die Aufgabe des
VN!

Das sagt auch keiner. Der VN muß den Schaden aus SEINER Sicht
schildern! Damit begründet er nicht die
Schadenersatzforderung, ganz im Gegenteil! Er trägt dazu bei,
die Schadenersatzforderungen mit dem Hergang aus Sicht des VN
zusammen zu bringen um eben auch unberechtigte Ansprüche
abwehren zu können

Ja, wenn konkrete Fragen gestellt werden - und die, die
Versicherer stellen, die hinterfrage ich solange, bis die
genervt nur das Fragen, was wirklich notwenidg sind!

Meist können die Schadenersatzforderungen
des Geschädigten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht beziffeet
werden. Beispiel: VN fährt AST auf, Sach und Personenschaden.
Sie sagen also Ihrem Kunden, er soll warten mit seiner
Meldung, bis der AST seine Schadensersatzforderungen geltend
macht? Das wäre fatal!

Nein - telefonische Info - keine Schadensmeldung im Sinne von
Formularen, wie Versicherer sie verwenden! Info!

Wenn der Schadenhergang eindeutig ist, gebe ich Ihnen gerne
Recht, aber leider gibt es gerade im Sachbereich immer wieder
Ungereimtheiten und gerade wenn es um die Abwehr geht, ist
eine schriftliche Meldung dringend erforderlich

Nein - nur die Beantwortung von konkreten Fragen!

Ich habe einem Vorstand eines Haftpflichtversicherers
ungefragt eine Rechnung für Bildungsmaßnahmen der
Leistungsabteilung geschrieben, weil die selbst keine Ahnung
hatten!

Es ist vielleicht auch ein Problem der unterschiedlichen Spaten mit denenwir zu tun haben und dass Sie als Makler und ich bei firmeneigener Vermittler in der Industrie tätig bin. Ich habe mit bestimmten Schadenleuten zu tun, die ich mir über die Jahre gezogen habe!

Na, denn, weiterhin Prost, Herr Müller

Noch nicht genug gehabt! Ich arbeite dran!

Hier, ein Pils von mir zum Anstoßen!! Oder lieber ein Glas
Rotwein?

Erst das Eine, dann das Andere! Ich nehme doch alles, was ich
mit beiden Händen und aller Gewalt an mich reißen kann! Und
Kunden empfinden bei mir Nestwärme, weil ich die so schnell
über den Tisch ziehe, dass sie die Reibungshitze so empfinden!

Tststs, das will ich mal überhört haben, habe Sie doch immer als faieren Menschen erlebt und nicht als einen „über-den-Tisch-Zieher“:smile:))

na denn mal Prost