Zahlt das Kloster die Beerdigung einer

… Klosterschwester, oder muss die Familie dafür aufkommen?

Moin,

… Klosterschwester, oder muss die Familie dafür aufkommen?

im BGB steht dazu nichts, also wird es wohl, wie fast meistens, darauf ankommen. Es ist ja nicht auszuschließen, dass ein Kloster die Kosten übernimmt, aber nach aller Lebenserfahrung sehr unwahrscheinlich. Wozu gibt es schließlich die schöne Regelung, dass keineswegs die Erben, sondern die Verwandten für die Beerdigung aufzukommen haben?

Gruß Ralf

Moin,

Wozu gibt es
schließlich die schöne Regelung, dass keineswegs die Erben,
sondern die Verwandten für die Beerdigung aufzukommen haben?

Wie bringst du denn diese Ansicht mit § 1968 BGB in Übereinstimmung?

Gruß

TET

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Moin, TET,

wenn der Erbe nicht kann, zahlt gewiss nicht die Gemeinde. Tja - wer dann? Das BGB vielleicht?

Gruß Ralf

Tach,

laut BGB muss der Erbe zahlen. Oben hast du folgendes behauptet.

dass keineswegs die Erben, sondern die Verwandten für die Beerdigung aufzukommen haben … mehr auf http://w-w-w.ms/a48t55

Das ist und bleibt grundsätzlich Unsinn.

Gruß

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Hi,

Das ist und bleibt grundsätzlich Unsinn.

nein, das ist gern geübte Praxis. Schwester erbt, Bruder enterbt, Papa stirbt, Schwester hat nix. Und nun?

Gruß

ps: Hast Du Dich hier als MOD beworben?

Schwester erbt, … Schwester hat nix.

Das ist in 99,99% der Fälle eben nicht so. Wenn Erbe vorhanden muss es zuerst zur Deckung der Bestattungskosten verwendet werden.

Gruß

PS: Hast du dich hier als Kasper vom Dienst beworben?

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Schwester erbt, … Schwester hat nix.

Das ist in 99,99% der Fälle eben nicht so. Wenn Erbe vorhanden
muss es zuerst zur Deckung der Bestattungskosten verwendet
werden.

ehmt, wenn. Und damit wären wir endlich wieder beim Thema: Nonnen haben meist nichts zu vererben. Das Lehm ist halt längst nicht so flach wie das BGB.

Das mit der Bewerbung war übrigens durchaus ernst gemeint: Tunnelblick und holziger Charme sind Minimalanforderungen.

Gruß Ralf

Das Lehm ist halt
längst nicht so flach wie das BGB.

Was absolut nichts an der grundsätzlichen Rechtslage ändert, über die du in deiner Antwort einfach kompletten Unsinn geschrieben hast.

Das mit der Bewerbung war übrigens durchaus ernst gemeint:

Das mit dem Clown auch. Unwissenheit und permanentes Beharren auf falschen Antworten zeigen eine große Eignung hierfür.

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