Zahlt das Sozalamt blind alle Kosten?

Hallo

Also mich würde mal interessieren, ob das Sozialamt eigentlich völlig blind und ohne Kontrolle alle Nebenkosten bezahlt?

Ich wohne in einem Hochhaus mit Nachtspeicheröfen. Ich geh arbeiten für mein Geld nebenbei bemerkt und bekomme 10 Euro mehr als die „Grundsicherung“. Daher spare ich möglichst an Heizkosten. Also lieber mal ne Decke überlegen oder Pullover anziehen.

Doch ich kenne ein paar Leute hier im Haus, die von der Sozialhilfe leben, die haben das nicht nötig. Da sind in allen Räumen die Heizungen an und das auf voller Leistung. Das ist dort so warm, das man nackt noch schwitzen muß. Um dem entgegenzuwirken steht dann im Winter z.B. die Balkontür offen, damit man es überhaupt aushält.
Eine andere Wohnung steht seit Juni leer. Der Ehemann ist gestorben und seitdem wohnt die Frau überwiegend bei ihren Kindern. Die Wohnung wird natürlich weiter betrieben. Als es kälter wurde, hat man dort wohl die Heizung auf volle Leistung gestellt und das Fenster auf Kippe (Das Fenster ist auf einem Laubengang). Auch hier kommt eine Hitze raus, das man direkt Hitzeflimmern sieht… Vermutlich von den Kindern in „guter Absicht“ voll aufgedreht und seitdem hat niemand mehr die Wohnung betreten.

Ich weiß, das solche Heizungen unter solchen Voraussetzungen enorme Kosten bis zu 1000 Euro Nachzahlungen verursachen können und da würde mich mal interessieren, ob das Sozialamt da wirklich sagt „Naja… 1900 Euro Strom, statt der üblichen 900 Euro ist zwar etwas mehr, aber was solls…“?

Mich ärgert so etwas immer. Ich geh arbeiten, ich friere und muß alle Kosten in Griff halten und „solche“ Leben auf Pump, mogeln sich durchs Leben und lachen mich noch aus „Was bin ich so blöd“…

GrußTaki

Hallo,
eine berechtigte Frage, die man generell mit Nein beantworten kann, wobei es da in wenigen Fällen zu Ausnahmen kommt.
Ein Single hat einen Anspruch auf eine Wohnung bis 45 qm zu „ortsüblicher“ Miete; da die Mieten in München wesentlich höher sind als beispielsweise in einer Grenzstadt zu Tschechien gibt es unterschiedliche Miethöhen, welche vom Sozialamt oder JobCenter zu bezahlen sind.
Ist die Wohnung größer als die 45 qm oder liegt die Miete höher als die"ortsübliche Miete", muß der Hilfsempfänger (HE) die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn der HE in einer größeren und teureren Wohnung lebt und wird erst dann auf Sozialhilfe oder ALG2(Hartz-IV) angewiesen, muss für die Dauer von 6 Monaten durch das SA oder JC die überhöhte Miete noch bezahlt werden; der HE bekommt die Auflage, sich eine günstigere Wohnung (binnen 6 MOnaten) suchen zu müssen bzw. es werden dann die Mietkosten so reduziert, als wenn der HE nunmehr eine kleinere Wohnung gefunden hätte.

Es werden Neben-/Heizkosten ebenfalls nur entsprechend der Anzahl der Bewohner in einer Wohnung/qm-Größe nach „durchschnittlichen“ Verbrauch übernommen; jede Nachzahlungsforderung wird vom SA und JC überprüft; die HE sind zu wirtschaftlichen Verhalten verpflichtet.
Ausnahmen sind: ältere Wohnungen, Wohnungen mit Kohle/Holzöfen, Nachtspeicheröfen.
Speziell hier werden die Verbrauchskosten genauer geprüft.

Wenn die Prüfung der Nebenkostenabrechnungen „im üblichen Rahmen liegt“, werden die Nachzahlungen vom SA/JC übernommen; liegen die Nebenkosten überhalb des angemessenen Rahmens, wird dies abgelehnt; der HE kann jedoch beantragen, dass die Nachzahlung vom SA/JC im Rahmen eines Darlehens übernommen wird; das Darlehen wird dann direkt von den Leistungen jeden Monat verrechnet.
Wie überall gibt es aber auch hier Fehler, die nicht immer vermieden werden können.

Sozialmißbrauch wird von Vielen leider als Kavaliersdelikt betrachtet, wobei zwischenzeitlich die Sozialämter und JobCenter jeden Sozialmißbrauch anzeigen müssen; da gibt es keine Ausnahmen mehr.
lG

Also mich würde mal interessieren, ob das Sozialamt eigentlich
völlig blind und ohne Kontrolle alle Nebenkosten bezahlt?

Nein!

„Was bin ich
so blöd“…

Wo du Recht hast, hast du Recht … bei 10€ Verdienst über Grundsicherung (brutto, netto, Absetzbeträge berücksichtigt / unberücksichtigt ???) könnte durchaus Leistungsanspruch bestehen.

Hallo!

Schau mal hier rein : http://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Merkblatt_…

MfG
duck313

Hallo,

ohne Kenntnis der Örtlichkeit kann man dazu gar nichts sagen.

Denn es geht nicht um das „subjektive“ Wärmeempfinden eines Menschen,sondern um die
objektiv notwendige Beheizung.

Ich kenne zum B. eine Koryphäe ,die in ihrer Wohnung die Heizung abdreht und Fenster aufreist…Maximal wird so in der Wohnung gerade mal 18,3 Grad Wärme erreicht…von Schimmel-und Silberfischchen-Befall wollen wir mal gar nicht reden.

Denn es geht nicht um das „subjektive“ Wärmeempfinden eines
Menschen,sondern um die
objektiv notwendige Beheizung.

Aus leistungsrechtlicher Sicht geht es bei der Beurteilung der angemessenen Temperatur zunächst nur um das subjektive Wärmeempfinden, wobei die Rechtsprechung bestimmte Werte „festgelegt“ hat bzw. vorschlägt.

Da diese Werte per se fast immer geeignet sind, auch die Schimmelvermeidung zu gewährleisten, wenn denn die Räume sachgerecht gelüftet und genutzt werden, bleibt die objektiv notwendige Beheizung alleine eine mietrechtliche, nicht jedoch leistungsrechtliche Frage.

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