Zahlt das Sozialamt bei Tod des Mieters weiter?

Hallo,

mein Mieter ist leider gestorben und hat vermutlich keine Hinterbliebenen. Die Miete zahlt schon seit vielen Jahren das Sozialamt (inkl. Nebenkosten).

Ich habe schon gelesen, dass der Mietvertrag grundsätzlich weiterbesteht, aber außerordentlich gekündigt werden kann.

Ich möchte gerne wissen, ob das Sozialamt die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses weiter zahlen muss und ob es auch für die ordnungsgemäße Übergabe zuständig ist.

Ich habe schlüssige Antworten zu diesem Thema (in verschiedene Richtungen) gesehen. Könntet Ihr für Eure Meinung daher bitte auch nachhaltige Quellen angeben, die Eure Auffassung belegen.

Hallo,

das Sozialamt hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun. Ausnahme: Die Kaution, wenn diese von denen gestellt wurde. Diese kann aber nur fuer Schaeden usw. wie im Mietvertrag vereinbart eingesetzt werden und nicht fuer Mietrueckstaende!

Es handelt sich jetzt auch um Mietrecht und nicht Sozialrecht.

BGB § 1960 BGB.

Bestellung eines Nachlasspflegers, der sich dann um die Aufloesung kuemmert. Eventuelle Kosten und Mietrueckstaende ebenfalls beim Nachlassgericht einreichen. Das kann aber ein wenig dauern, da dass Nachlassgericht einige Fristen einhalten muss.

Am Besten dort einmal anfragen, ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt. Hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung…

LG

Gloiny

Hallo,

das Sozialamt hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun. Ausnahme: Die Kaution, wenn diese von denen gestellt wurde. Diese kann aber nur fuer Schaeden usw. wie im Mietvertrag vereinbart eingesetzt werden und nicht fuer Mietrueckstaende!

Es handelt sich jetzt auch um Mietrecht und nicht Sozialrecht.

BGB § 1960 BGB.

Bestellung eines Nachlasspflegers, der sich dann um die Aufloesung kuemmert. Eventuelle Kosten und Mietrueckstaende ebenfalls beim Nachlassgericht einreichen. Das kann aber ein wenig dauern, da dass Nachlassgericht einige Fristen einhalten muss.

Am Besten dort einmal anfragen, ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt. Hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung…

LG

Gloiny

Das tut mir leid, ich weiss das leider nicht, normalerweise machen das doch die Hinterbliebenen, in diesem speziellen Fall würde ich einfach das Sozialamt kontaktieren, die helfen doch gerne.
MfG Richter