…und die doppelte Miete (Kündigungsfrist) bei Bezug von Grundsicherung, wenn plötzliche Pflegebedürftigkeit den Umzug in eine betreute WG nötig machen ? Wer kommt für die Renovierung der alten Wohnung auf, wenn kein Geld vorhanden ist ?
…und die doppelte Miete (Kündigungsfrist) bei Bezug von Grundsicherung, wenn plötzliche Pflegebedürftigkeit den Umzug in eine betreute WG nötig machen ?
Irgendwie muss das entsprechende Amt erst vorher genehmigen, sonst zahlen die nichts. Aber ich denke, sie müssen es genehmigen.