Zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit

Guten Tag,
zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosen, Rentenversicherung usw.weiter solange man in der elternzeit ist? das elterngeld läuft im dezember aus und arbeitsbeginn ist erst mitte märz, laut bescheinigung vom AG.

Hi,

die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter, wenn Sie pflichtversichert sind. Wenn nicht, müssen Sie die Beiträge selber zahlen. Die Arbeitslosenversicherung läuft beitragsfrei weiter. Für die Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten unabhängig von der Elternzeit anerkannt, auch dies beitragsfrei.

Siehe z. B. hier:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-ge…

Gruß,
Chillie

Hallo, nein der AG zahlt keine Beiträge während der Elternzeit. Die Elternzeit ist eine beitragsfreie Zeit in der Sozialversicherung. Das heisst, dass Sie sich ab Januar krankenversichern müssen.

Da Arbeitsbeginn erst im März:
Evtl. haben Sie die 3 Jahre EZ noch nicht ausgeschöpft. Dann könnten Sie Ihren AG bitten, die Elternzeit bis Wiedereintritt im März zu verlängern. Somit bleiben Sie weiterhin beitragsfrei in der SV.

Viele Grüße und alles Gute!
A-barbara

Guten Tag,
zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung,
Arbeitslosen, Rentenversicherung usw.weiter solange man in der
elternzeit ist? das elterngeld läuft im dezember aus und
arbeitsbeginn ist erst mitte märz, laut bescheinigung vom AG.